Finanzamt Hanau

Finanzamt Hanau

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Wichtiger Hinweis

Besuche nur nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Besuchstermine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktdaten

Finanzamt Hanau
Am Freiheitsplatz 2
63450 Hanau

Anfahrt mit dem PKW

Das Finanzamt befindet sich auf der östlichen Seite des Freiheitsplatzes gegenüber dem Busbahnhof. Sie erreichen uns wie folgt:

  • Über A 66: Aus Richtung Frankfurt oder Fulda erreichen Sie das Finanzamt Hanau über die A 66 (Ausfahrt Hanau Nord). Sie gelangen auf die B 45, der Sie über die Bruchköbeler Landstraße stadteinwärts folgen. An der Tankstelle links in den Alten Rückinger Weg abbiegen. Dem Straßenverlauf folgen und dann rechts in die Eugen-Kaiser-Straße und gleich wieder links in die Nordstraße abbiegen. Der Nordstraße bis zum Freiheitsplatz folgen.
  • Über A 3: Aus Wiesbaden und dem südhessischen Raum erreichen Sie das Finanzamt Hanau über die A 3 (Ausfahrt Hanau) und die B 45 und dann die B 43a (Richtung Dortmund, Fulda). Sie folgen der B 43a bis zur Ausfahrt Hanau Hauptbahnhof. Von dort immer geradeaus über den Industrieweg, die Dettinger Straße und die Willy-Brandt-Straße zum Kreisel am City Center (3. Kreisel). An der zweiten Ausfahrt in die Heraeusstraße (Innenstadtring) abbiegen. Dem Innenstadtring über Grünen Weg, Mühltorweg und Sandeldamm folgen. Am Hans-Böckler-Heim links in die Eberhardtstraße abbiegen und dann wieder links in die Nordstraße und zum Freiheitsplatz.

Telefon
+49 6181 101 0Öffnet sich in einem neuen Fenster

Telefax
+49 6181 101 5001

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Anrufservice

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

E-Mail
poststelle@fa-han.hessen.de

Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.

Bankverbindung

Das Finanzamt Fulda ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Fulda, Gelnhausen, Hanau, Offenbach am Main I und Offenbach am Main II.

Finanzamt Fulda
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE48 5005 0000 0001 0002 72

Finanzamt Fulda
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE81 5000 0000 0050 0015 30

Wichtiger Hinweis der Regionalkasse des Finanzamts Fulda:

Beendigung der Weiterleitung von Einzahlungen auf gelöschte Bankkonten

Mit Ablauf des 30. Juni 2022 werden eingehende Einzahlungen auf die gelöschten Bankverbindungen des Finanzamts Hanau bei der Deutschen Bundesbank (IBAN DE85 5000 0000 0050 6015 00) und der Hessischen Landesbank (IBAN DE78 5005 0000 0001 0003 14) nicht mehr weitergeleitet, sondern an den Auftraggeber (Einzahler) zurückgegeben.

In Zusammenarbeit mit dem Festsetzungsfinanzamt Hanau weisen wir darauf hin, dass Zahlungen auf die gelöschten Bankkonten ab diesem Zeitpunkt zurückgewiesen werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich die gültigen Bankverbindungen oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.

Die gültigen Bankverbindungen sind in der obenstehenden Box dargestellt.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Regionalkasse des Finanzamts Fulda

Allgemeinverfügung

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Hanau

gez. Dr. Wolfgang Moehrs

ANRUFSERVICE

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin mit dem Finanzamt Hanau online buchen. Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

Öffentliche Zustellung

Drehregler auf einem digitalen Steuerboard.

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Hanau erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Coll Villanueva, Alexander 02281000548 23.05.2023 05.07.2023
Marinov, Krasimir Hristov 02284466325 23.05.2023 05.07.2023
Judas, Rainer 02283262330 23.05.2023 05.07.2023
Burazor, Nenad 02280863713 23.05.2023 05.07.2023
Puna, Leon 02285761334 23.05.2023 05.07.2023
Cerimovic, Hato 02280931117 23.05.2023 05.07.2023
Krüger, Jörg Dennis 02283900689 23.05.2023 05.07.2023
Akduman, Hüsnü Hakan 02280134055 23.05.2023 05.07.2023
Catalan, Romica 02280900934 23.05.2023 05.07.2023
Catalan, Claudia 02280900934 23.05.2023 05.07.2023
Mirza u. Mirza GbR 02234660315 23.05.2023 05.07.2023
Cela, Klaus 02280933119 24.05.2023 06.07.2023

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