Grundsteuerreform
Auf einen Blick
Finanzamt Bensheim
Wichtiger Hinweis
Besuche nur nach Terminvereinbarung
Kontaktdaten
Finanzamt Bensheim
Verwaltungsstelle Bensheim
Berliner Ring 35
64625 Bensheim
Anfahrt mit dem PKW
Das Finanzamt Bensheim liegt am Berliner Ring 35/Ecke Wormser Straße und befindet sich in der Nähe der Autobahnanschlussstelle der A5 Ausfahrt Bensheim.
Von der A5 Ausfahrt Bensheim kommend Richtung Stadt fahren. An der nächsten Ampelkreuzung Richtung Finanzamt/Zoll rechts abbiegen, in die nächste Straße „Am Bildstock“ links abbiegen. Das Gebäude mit Parkplätzen befindet sich auf der linken Seite.
Finanzamt Bensheim
Außenstelle Fürth
Erbacher Straße 23
64658 Fürth
Anfahrt mit dem PKW
Die Außenstelle Fürth des Finanzamts Bensheim liegt an der Bundesstraße 38 und befindet sich in der Erbacher Straße 23. Parkplätze befinden sich vor dem Dienstgebäude.
Telefon
+49 6251 15 0Öffnet sich in einem neuen Fenster
Telefax
+49 6251 15 267
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Anrufservice
Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.
E-Mail
poststelle@fa-ben.hessen.de
Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.
Bankverbindung
Das Finanzamt Michelstadt ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Michelstadt, Bensheim und Groß-Gerau.
Finanzamt Michelstadt
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE02 5005 0000 0001 0004 21
Finanzamt Michelstadt
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE91 5000 0000 0050 8015 03
Wichtiger Hinweis der Regionalkasse des Finanzamts Michelstadt:
Beendigung der Weiterleitung von Einzahlungen auf gelöschte Bankkonten
Mit Ablauf des 30. September 2022 werden eingehende Einzahlungen auf die gelöschten Bankverbindungen des Finanzamts Bensheim bei der Deutschen Bundesbank (IBAN DE96 5000 0000 0050 8015 10) und der Hessischen Landesbank (IBAN DE23 5005 0000 0001 0001 40) nicht mehr weitergeleitet, sondern an den Auftraggeber (Einzahler) zurückgegeben.
In Zusammenarbeit mit dem Festsetzungsfinanzamt Bensheim weisen wir darauf hin, dass Zahlungen auf die gelöschten Bankkonten ab diesem Zeitpunkt zurückgewiesen werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich die gültigen Bankverbindungen oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
Die gültigen Bankverbindungen sind in der obenstehenden Box dargestellt.
Wir bitten um Beachtung.
Ihre Regionalkasse des Finanzamts Michelstadt
Allgemeinverfügung
„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022
Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.
Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:
Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.
Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.
Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“
Finanzamt Bensheim
gez. Norman Lange (i.V.)

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ANRUFSERVICE
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Öffentliche Zustellung

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn
- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
- bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
- sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Bensheim erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.
Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.
(Firmen-)Name | Aktenzeichen | Veröffentlicht am | Ablaufdatum | Datei |
---|---|---|---|---|
Vogt, Daniel | 05_464_61026 | 26.04.2023 | 07.06.2023 | |
I.B. Baudienstleistungs und Handels GmbH | 05_236_00209 | 10.05.2023 | 20.06.2023 | |
I.B. Baudienstleistungs und Handels GmbH | 05_236_00209 | 10.05.2023 | 20.06.2023 | |
Renner, Nadja | 05_045_0008_059_000_3 | 10.05.2023 | 20.06.2023 | |
Enverov, Enver Fikretov | 05_815_33173 | 10.05.2023 | 20.06.2023 | |
Maximus Service GmbH | 05_239_07072 | 11.05.2023 | 21.06.2023 | |
Yoldas, Resit | 05_887_14211 | 11.05.2023 | 21.06.2023 |