Finanzamt Bensheim

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Wichtiger Hinweis

Besuche nur nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Besuchstermine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktdaten

Finanzamt Bensheim
Verwaltungsstelle Bensheim
Berliner Ring 35
64625 Bensheim

Anfahrt mit dem PKW

Das Finanzamt Bensheim liegt am Berliner Ring 35/Ecke Wormser Straße und befindet sich in der Nähe der Autobahnanschlussstelle der A5 Ausfahrt Bensheim.

Von der  A5 Ausfahrt Bensheim kommend Richtung Stadt fahren. An der nächsten Ampelkreuzung Richtung Finanzamt/Zoll rechts abbiegen, in die nächste Straße „Am Bildstock“ links abbiegen. Das Gebäude mit Parkplätzen befindet sich auf der linken Seite.

Finanzamt Bensheim
Außenstelle Fürth
Erbacher Straße 23
64658 Fürth

Anfahrt mit dem PKW

Die Außenstelle Fürth des Finanzamts Bensheim liegt an der Bundesstraße 38 und befindet sich in der Erbacher Straße 23. Parkplätze befinden sich vor dem Dienstgebäude.

Telefon
+49 6251 15 0Öffnet sich in einem neuen Fenster

Telefax
+49 6251 15 267

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Anrufservice

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

E-Mail
poststelle@fa-ben.hessen.de

Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.

Bankverbindung

Das Finanzamt Michelstadt ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Michelstadt, Bensheim und Groß-Gerau.

Finanzamt Michelstadt
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE02 5005 0000 0001 0004 21

Finanzamt Michelstadt
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE91 5000 0000 0050 8015 03

Wichtiger Hinweis der Regionalkasse des Finanzamts Michelstadt:

Beendigung der Weiterleitung von Einzahlungen auf gelöschte Bankkonten

Mit Ablauf des 30. September 2022 werden eingehende Einzahlungen auf die gelöschten Bankverbindungen des Finanzamts Bensheim bei der Deutschen Bundesbank (IBAN DE96 5000 0000 0050 8015 10) und der Hessischen Landesbank (IBAN DE23 5005 0000 0001 0001 40) nicht mehr weitergeleitet, sondern an den Auftraggeber (Einzahler) zurückgegeben.

In Zusammenarbeit mit dem Festsetzungsfinanzamt Bensheim weisen wir darauf hin, dass Zahlungen auf die gelöschten Bankkonten ab diesem Zeitpunkt zurückgewiesen werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich die gültigen Bankverbindungen oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.

Die gültigen Bankverbindungen sind in der obenstehenden Box dargestellt.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Regionalkasse des Finanzamts Michelstadt

Allgemeinverfügung

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Bensheim

gez. Norman Lange (i.V.)

ANRUFSERVICE

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin mit dem Finanzamt Bensheim online buchen. Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

Öffentliche Zustellung

Drehregler auf einem digitalen Steuerboard.

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Bensheim erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Download
Jacek Kacper Judycki 05_832_60246 09.02.2023 24.03.2023

230207_0583260246_RS_EM.pdf (PDF/67.98 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Kamila Judycka 05_832_60246 09.02.2023 24.03.2023

230207_0583260246_RS_EF.pdf (PDF/79.92 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Bert Holsmölle 05_828_60023 14.02.2023 28.03.2023

230210_0582860023_RS.pdf (PDF/291.28 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Michael Wolf GmbH 05_239_22871 14.02.2023 28.03.2023

230210_0523922871_RS.pdf (PDF/301.4 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Senia, Simone 05_869_33248 20.02.2023 04.04.2023

230215_0586933248_RS.pdf (PDF/171.67 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Vesna, Markus 05_844_65031 23.02.2023 06.04.2023

230220_058446503 1_RS1.pdf (PDF/142.3 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Gheorghe, Marcus 05_844_85031 23.02.2023 06.04.2023

230220_058446503 1_RS2.pdf (PDF/142.68 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Blerta, Kadriu 05_005_0137_007_202_9 17.03.2023 28.04.2023

230315_0500501370072029_RS.pdf (PDF/1.02 MB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Gärtner, Magnus Franz  05_039_0158_013_000_4 21.03.2023 02.05.2023

230314_0503901580130004_RS.pdf (PDF/327.38 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Stern Bau Industriefußböden GmbH 05_245_00203 22.03.2023 01.05.2023

230320_0524500203_RS.pdf (PDF/457.7 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Koch, Christian 05_836_6008_0 27.03.2023 08.05.2023

230323_0583660080_RS.pdf (PDF/139.52 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Kimmig, Daniel 05_836_6008_0 27.03.2023 08.05.2023

230323_0583660080_RS2.pdf (PDF/139.55 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

D Liquid GmbH 05_231_11778 28.03.2023 01.05.2023

230324_0523111778_RS.pdf (PDF/381.82 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

eLiquidMixer GmbH 05_232_16569 28.03.2023 01.05.2023

230324_0523216569_RS.pdf (PDF/337.28 KB)Öffnet sich in einem neuen Fenster

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