Es können innerhalb einer Kanzlei nicht mehrere Vollmachten unterschiedlicher Zweigstellen für denselben Vollmachtgebenden existieren.
Hinweis:
Aktive Vollmachten können von einer Zweigstelle auf eine Andere umgehängt werden.
FAQ - Vollmachten
Es können innerhalb einer Kanzlei nicht mehrere Vollmachten unterschiedlicher Zweigstellen für denselben Vollmachtgebenden existieren.
Hinweis:
Aktive Vollmachten können von einer Zweigstelle auf eine Andere umgehängt werden.
In folgenden Konstellationen ist der Belegabruf oder die Steuerkontoabfrage durch den Anwendenden nicht möglich:
Wurde die Vollmacht im Rahmen der Zufallsauswahl zur weiteren Veranlassung dem zuständigen Bearbeitenden im Finanzamt vorgelegt, erfolgt die weitere automatisierte Verarbeitung erst nach Prüfung und Freigabe durch den Bearbeitenden. In der Regel wird eine Kopie der unterschriebenen Originalvollmacht angefordert.
Folgende Fehlermeldung wird angezeigt:
"Es ist ein Fehler aufgetreten. Es wurde eine Vollmacht eines Mandanten/Mitglieds übermittelt, für den bereits eine Vollmacht besteht. Für einen Mandanten/ein Mitglied ist innerhalb der Kanzlei/des Vereins nur eine Vollmacht zulässig. Bitte widerrufen Sie im Fall einer neu zu erteilenden Vollmacht zunächst die bestehende Bevollmächtigung".
Bitte wenden Sie sich an den Support Ihres technischen Dienstleisters.
Zunächst sind alle aktiven Vollmachten zu widerrufen. Anschließend ist die (Hauptstelle der) Kanzlei zu löschen.
Bei Fragen zu elektronischen Vollmachten wenden Sie sich bitte an das Team der Vollmachtsdatenbank.Öffnet sich in einem neuen Fenster