Umsatzsteuer-Voranmeldung 06/2026

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine USt-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln, in der sie die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen haben. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.  Daneben gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen und Abweichungen (§ 18 Abs. 2 UStG).