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Info-Board des Finanzamtes Wetzlar

Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen des Finanzamtes Wetzlar.

Öffentliche Bekanntmachungen

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Wetzlar
gez. Jens Jordan

Öffentliche Zustellungen

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Wetzlar erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Marwa Mohamed Abdelhady Elsaid Shaheen 03900124572 28.08.2026 10.10.2026
Omar Adel Mohamed Mohamed Ibrahim Abdelkhalek 03900124572 28.08.2026 10.10.2026
Abu-Irmeileh, Yousif M H 03900138838 28.08.2026 10.10.2026
Ajanif Akhdim, Zacaria 03900469472 28.08.2026 10.10.2026
Beddy, Vanessa Dela 03901977147 28.08.2026 10.10.2026
Lana Fuad Nouh Almanasreh 03900470944 28.08.2026 10.10.2026
Rugala, Ümit 03947042318 28.08.2026 10.10.2026
Arve, Jacqueline 03900973435 31.08.2026 13.10.2026
Appiah Koomson, Theresah 03900990873 31.08.2026 13.10.2026
Asade, Ibrahim Adesegun 03901196958 31.08.2026 13.10.2026
Bufnila, Eduard-Nicolae 03980863336 31.08.2026 13.10.2026
Beddy, Vanessa Dela 03901977147 31.08.2026 13.10.2026