Digitaler Service
Info-Board des Finanzamtes Wetzlar
Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Grundvermögen) und der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft).
„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022
Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.
Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:
Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.
Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.
Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“
Finanzamt Wetzlar
gez. Jens Jordan
Öffentliche Zustellungen
Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn
- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
- bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
- sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Wetzlar erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.
Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.
(Firmen-)Name | Aktenzeichen | Veröffentlicht am | Ablaufdatum | Datei |
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Abou Moussa, Fabian | 3900151096 | 15.11.2024 | 30.12.2024 | |
Duna, Milan | 3941502441 | 15.11.2024 | 30.12.2024 | |
Barros, Joao Marcos | 3901537014 | 18.11.2024 | 02.01.2025 | |
Hendel, Kevin | 3943003293 | 18.11.2024 | 02.01.2025 | |
Akimoto, Takahiro | 3900433886 | 27.11.2024 | 09.01.2025 | |
Barraza Reyes, Francisca Andrea | 3901541876 | 17.12.2024 | 29.01.2025 | |
Cheyaden, Shweta Aswin | 3903547918 | 17.12.2024 | 29.01.2025 | |
Atanasova, Kremena | 3940304395 | 17.12.2024 | 29.01.2025 | |
Charnay, Nicolas | 3903505248 | 20.12.2024 | 03.02.2025 | |
Montgomery, Bénédicte Anne | 3903505248 | 20.12.2024 | 03.02.2025 | |
Chang, Ching | 3903550785 | 20.12.2024 | 03.02.2025 | |
Calabrese, Simon | 3903315844 | 20.12.2024 | 03.02.2025 |