| 1. | In den genannten Gemarkungen hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden. |
| 2. | Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: |
Bodenschätzung in den
Gemarkungen Waldkappel, Bischhausen, Friemen und Rechtebach
Lesedauer:2 Minuten
Offenlegungszeitraum: 26.05.2026 bis 25.06.2026
Offenlegungsort: Finanzamt Werra-Meißner, Verwaltungsstelle Eschwege, Max-Woelm-Str. 5/7
Zimmer-Nummer: 3b
Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist in der Offenlegungsfrist zu nachstehenden Zeiten anwesend und steht für Auskünfte zu Verfügung:
Dienstag von 8:00 – 13:00 Uhr
Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse an ihrem Wohnort einzusehen, wird zusätzlich eine besondere Offenlegung durchgeführt. Sie ist vorgesehen für
Termin: 09.06.2026 von 08:00 – 15:00 Uhr
Ort: Bürgerhaus Waldkappel, Kleiner Saal
| 3. | Wer die Sprechtage des ALS und den besonderen Offenlegungstag nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muss aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.
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| 4. | Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. |
| 5. | Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des |
| 27.07.2026 |
beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.
Die Amtsleitung des Finanzamts