Gemarkung Sontra

Nachschätzung aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes.

Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen außerhalb des Flurbereinigungsverfahren Sontra – Mitte A 44 – UF 2298  erforderlich geworden. Für die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Flächen ist die Bodenschätzung bereits erfolgt. 

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 28. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 69) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuß des Finanzamts durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn: Voraussichtlich ab Herbst 2026

Dauer: Voraussichtlich bis Frühjahr 2027

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

 

Eschwege, 18.09.2026

Die Amtsleitung des Finanzamts Werra-Meißner

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