Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen außerhalb des Flurbereinigungsverfahren Sontra – Mitte A 44 – UF 2298 erforderlich geworden. Für die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Flächen ist die Bodenschätzung bereits erfolgt.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 28. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 69) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuß des Finanzamts durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant: