Gemarkung Wenzigerode

Nachschätzung aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes.

Bekanntmachung der Offenlegung

Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung.

1.In der genannten Gemarkung hat im Dezember 2024 eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden.
2.Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Offenlegungszeitraum: 12.01.2026 bis 11.02.2026

Offenlegungsort:           Finanzamt Schwalm-Eder, Georgengasse 5, 34560 Fritzlar

Zimmer-Nummer:         N 202

Die Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) Frau Jennifer Hallenberger ist in der Offenlegungsfrist zu nachstehenden Zeiten anwesend und steht für Auskünfte zu Verfügung:

- nach telefonischer Terminvereinbarung -

Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse an ihrem Wohnort einzusehen, wird zusätzlich eine besondere Offenlegung durchgeführt. Sie ist vorgesehen für:

Termine:                    Am 20.01.2026 von 09:00-12:00 Uhr und 
                                  am 22.01.2026 von 14:00-17:00 Uhr

Ort:                           Großer Sitzungssaal, Stadt Bad Zwesten (nicht barrierefrei)

3.Wer die Sprechtage der ALS und den besonderen Offenlegungstag nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muss aber damit rechnen, die ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.
4.Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
5.

Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

 11.03.2026 

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Freitag, 5. Dezember 2025
Die Amtsleitung des Finanzamts Schwalm-Eder
Langguth

Schlagworte zum Thema