Gemarkung Betzigerode

Nachschätzung aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes.

Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl I S. 3150, 3176) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuß des Finanzamts durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn:        am 23.02.2026

Dauer:          etwa 18 Wochen

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, zum Beispiel Aufgrabungen, zuzulassen.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

 

Donnerstag der 5. Februar 2026

Die Amtsleitung des Finanzamtes Schwalm-Eder

gez. Langguth     

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