Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl I S. 3150, 3176) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuß des Finanzamts durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant: