Gemarkung Niedernhausen

Nachschätzungarbeiten aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes.

Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 28. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 69) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuß des Finanzamts durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

 

Beginn: Voraussichtlich am 23.03.2026
Dauer: etwa 6 Wochen

 

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

 

Donnerstag, 12. Februar 2026
Die Amtsleitung des Finanzamts Rheingau-Taunus

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