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Info-Board des Finanzamtes Offenbach am Main

Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen des Finanzamtes Offenbach am Main.

Lesedauer:10 Minuten

Öffentliche Bekanntmachungen

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Offenbach am Main I
gez. Stefanie Ost-Mantel

Finanzamt Offenbach am Main II
gez. Dr. Joachim Hanns Aue

Hinweis: Zum 1. März 2024 wurden die Finanzämter Offenbach am Main I und Offenbach am Main II zum Finanzamt Offenbach am Main fusioniert. Die von den bisherigen Finanzämtern erlassenen Allgemeinverfügungen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2023

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262), zuletzt ergänzt durch BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl. 2022 S. 132) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des BMF-Schreibens vom 19. März 2020, a.a.O., und Tz. 2.3 des BMF-Schreibens vom 31. Januar 2022, a.a.O., ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. März 2022 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 (bei Ratenzahlung bis zum 30. September 2022) verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 30. September 2022 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.“

Finanzamt Offenbach am Main I
gez. Stefanie Ost-Mantel

Finanzamt Offenbach am Main II
gez. Stefan Choisi (i.V.)

Hinweis: Zum 1. März 2024 wurden die Finanzämter Offenbach am Main I und Offenbach am Main II zum Finanzamt Offenbach am Main fusioniert. Die von den bisherigen Finanzämtern erlassenen Allgemeinverfügungen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

Öffentliche Zustellungen

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Offenbach am Main erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Orlovas, Ivanas 4485431449 20.03.2024 02.05.2024
Nietzel, Patrick Bjoern 4403000440321094 21.03.2024 03.05.2024
Küpper, Klaus 4403105380230013 21.03.2024 03.05.2024
Nguyen, Le Tuan Hung 4403000560120037 21.03.2024 03.05.2024
Schmidt, Ernst 4403000170180223 21.03.2024 03.05.2024
Falzarano, Hana 4403000311240001 21.03.2024 03.05.2024
Ta, Hai Quoc 4403000760100037 21.03.2024 03.05.2024
Hamidovic, Minela 4403107070530009 21.03.2024 03.05.2024
Nowak, Frank 440300840150416 21.03.2024 03.05.2024
Thielen, Peter 4403000410360163 21.03.2024 03.05.2024
Hans Grimmig GmbH & Co. KG 4403000401020271 21.03.2024 03.05.2024
Nissel, Peter 4403000170040187 25.03.2024 07.05.2024