| 1. | In den genannten Gemarkungen hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden. Die Nachschätzungen in den Gemarkungen wurden im Rahmen einer kombinierten Schätzung des Flurbereinigungsverfahrens Frankenberg-Rengershausen durchgeführt. |
| 2. | Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: |
Bodenschätzung in den
Gemarkungen Rengershausen, Hommershausen teilweise (Flur 9, 10, 11)
Lesedauer:2 Minuten
Offenlegungszeitraum: 26.05.2026 bis 26.06.2026
Offenlegungsort: Finanzamt Korbach-Frankenberg; Verwaltungsstelle Korbach
Zimmer-Nummer: 230
Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) steht in der Offenlegungsfrist montags bis donnerstags nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel. 05631 563 – 357) für Auskünfte zu Verfügung.
| 3. | Wer die Terminabsprache nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muss aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen. |
| 4. | Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. |
| 5. | Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des |
| 27.07.2026 |
beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.
Amtsleitung des Finanzamts
Drinnenberg