Gemarkungen Rengershausen, Hommershausen teilweise (Flur 9, 10, 11)

Nachschätzung aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes.

1.In den genannten Gemarkungen hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden. Die Nachschätzungen in den Gemarkungen wurden im Rahmen einer kombinierten Schätzung des Flurbereinigungsverfahrens Frankenberg-Rengershausen durchgeführt. 
2.Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Offenlegungszeitraum: 26.05.2026 bis 26.06.2026

Offenlegungsort: Finanzamt Korbach-Frankenberg; Verwaltungsstelle Korbach

Zimmer-Nummer: 230

Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) steht in der Offenlegungsfrist montags bis donnerstags nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel. 05631 563 – 357) für Auskünfte zu Verfügung.

3.Wer die Terminabsprache nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muss aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.
4.Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
5.Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des
27.07.2026

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

 

Amtsleitung des Finanzamts

Drinnenberg

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