Gemarkung Willersdorf und Friedrichshausen

Nachschätzung aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes.

Bekanntmachung der Offenlegung

Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung.

1.In der genannten Gemarkung hat 2024 eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden. 
2.Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Offenlegungszeitraum: 16.2.2026 bis 18.3.2026

Offenlegungsort: Finanzamt Korbach-Frankenberg; Verwaltungsstelle Korbach

Zimmer-Nummer: 230

Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) steht in der Offenlegungsfrist montags bis donnerstags nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel. 05631 563 – 357) für Auskünfte zu Verfügung.

Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse in der Nähe ihres Wohnortes einzusehen, wird zusätzlich eine besondere Offenlegung durchgeführt. Sie ist vorgesehen für:

Termin: 18.2.2026

Ort: Finanzamt Korbach-Frankenberg; Verwaltungsstelle Frankenberg; Von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

3.Wer die Sprechtage des ALS nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muß aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse etc.) sind mitzubringen.
4.Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
5.

Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des 

20.04.2026

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

 

Korbach, den 14.01.2026

Die Amtsleitung des Finanzamts Korbach-Frankenberg

Gez. Drinnenberg 

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