Gemarkungen Erbstadt

Nachschätzung aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes.

Bekanntmachung der Offenlegung

Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung

1.In der genannten Gemarkung hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden. Die Bodenschätzung bildet mit den Ertragsmesszahlen (EMZ) die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer für Landwirtschaftsflächen. Zudem stellt sie eine Datengrundlage für verschiedene Bodeninformationssysteme dar. 
2.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und das Schätzungsbuch, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die bei der Bodenschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Die Flurstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten erhalten nach Benennung der Liegenschaft durch Angabe von Flur- und Flurstücksnummer einen oder mehrere Kartenauszüge sowie einen Auszug aus dem Feldschätzungsbuch. Die Unterlagen können folgendermaßen beantragt werden:

Auf dem Postweg:
Finanzamt Hanau
z. Hd. Frau ALS Hajek
Am Freiheitspl. 2
63450 Hanau

Die genannten Unterlagen werden auf dem Postweg zurückgesendet.

per E-Mail:
als@fa-han.hessen.de

Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt auf eletronischem Weg als pdf-Dokument in Form eines E-Mail-Anhanges.

Offenlegungszeitraum: 08.12.2025 – 08.01.2026

Offenlegungsorte:        Mehrzweckhalle Erbstadt (Raum „Kolleg“), Bönstädter Str. 8, 61130 Nidderau

Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse  einzusehen, werden folgende Termine angeboten:

  • 11.12.2025 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Erbstadt (Raum „Kolleg“), Bönstädter Str. 8, 61130 Nidderau
  • 07.12.2025 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Erbstadt (Raum „Kolleg“), Bönstädter Str. 8, 61130 Nidderau

An jedem Termin können alle Bereiche der Nachschätzung eingesehen werden!

3.

3. Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

09.02.2026

Dienstag, 25. November 2025
Die Amtsleitung des Finanzamts Hanau
Dogan

Finanzamt Hanau
Der Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige


Am Freiheitsplatz 2
63450 Hanau

Telefon: 06181 1010

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