Gemarkung Altenmittlau und Neuses

Nachschätzung aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes.

Bekanntmachung der Offenlegung

Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung.

 

1.

In den genannten Gemarkungen hat infolge wesentlich veränderter Ertragsbedingungen eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden.

 

2.Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Offenlegungszeitraum: 02.03. – 01.04.2026

Offenlegungsort: Finanzamt 63571 Gelnhausen, Frankfurter Str. 10-14

Mit dem Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) kann während der Offenlegungsfrist ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden. Die Terminabsprache ist telefonisch möglich unter der Telefonnummer: 0 60 51 – 86 -407

Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse in der Nähe ihres Wohnorts einzusehen, wird zusätzlich eine besondere Offenlegung durchgeführt. Sie ist vorgesehen für 

Termin: Mittwoch, den 11.03. 2026  von 9:00 – 15:00Uhr

Ort: Außenstelle des Rathauses, 63579 Freigericht – Altenmittlau, Hauptstr. 62

 

3.Die Schätzungsergebnisse sind nur nach individueller Terminvereinbarung mit dem ALS und an dem besonderen Offenlegungstag einzusehen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.
4.Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
5.

Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

04.05.2026

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

 

Die Amtsleiterin des Finanzamts Gelnhausen

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