Gemarkung Ballersbach

Nachschätzungarbeiten aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes.

Aufgrund wesentlich und nachhaltig veränderter natürlicher Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich.

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) Artikel 20, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 69 S. 3150) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.

Der weitere zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn der Arbeiten: Mitte März
Dauer: ca. 3 Monate


Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

 

Dillenburg, 24.02.2026

Die Amtsleitung des Finanzamts Dillenburg

Wilden

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