Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberge erläutert Grundsteuerreform am PC.

Pressestelle: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Hessische Steuerverwaltung informiert Städte und Gemeinden über die anstehende Grundsteuerreform

Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg: „Das Jahr 2022 ist der Startschuss für die praktische Umsetzung der Reform. Wir sind gut vorbereitet und die Städte und Gemeinden in Hessen sollen es auch sein. Deshalb informieren wir frühzeitig.“

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Was konkret ändert sich für die Kommunen durch Hessens neue Grundsteuer? Hierzu informierte die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main im Namen der Hessischen Steuerverwaltung nun in drei digitalen Veranstaltungen. Das Interesse der Städte und Gemeinden an den Veranstaltungen war groß. Rund Zweidrittel aller hessischen Kommunen nahmen teil.

„Die Hessische Steuerverwaltung ist gut vorbereitet. Organisatorisch und personell sind wir professionell für das Meistern dieser Mammutaufgabe – die Umsetzung der Reform – aufgestellt. Auch die Städte und Gemeinden sollen gut vorbereitet sein. Deshalb informieren wir sie frühzeitig über die sie betreffenden Änderungen“, berichtete der Oberfinanzpräsident der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, Jürgen Roßberg.

Die veränderte Grundsteuer wird bundesweit und damit auch in Hessen zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt, doch die Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge für allein in Hessen rund drei Millionen Grundstücke benötigt Zeit. „Das Jahr 2022 ist der Startschuss für die praktische Umsetzung der Grundsteuerreform. Die Kommunen und die Finanzämter im Land sind bereits im laufenden Jahr darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. Das gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Flächen“, so Jürgen Roßberg.

In den Veranstaltungen wurde unter anderem auch die Doppelrolle der Städte und Gemeinden als Steuergläubiger der Grundsteuer und Steuerpflichtige erläutert. Als Steuergläubiger müssen die Kommunen beispielsweise für den digitalen Datentransfer der Finanzämter gerüstet sein. Die Finanzämter ermitteln den Grundsteuermessbetrag, der elektronisch an die Kommunen übermittelt wird, die Kommunen wenden dann darauf ihre Hebesätze an und setzen die Grundsteuer fest. Als Steuerpflichtige sind die Kommunen selbst aufgefordert, für eigene Grundstücke ab dem 1. Juli 2022 Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag an die Steuerverwaltung abzugeben.

„,Hand in Hand‘ – das ist auch bei der Umsetzung der Grundsteuerreform unser Motto. Nur gemeinschaftlich können die Kommunen und die Hessische Steuerverwaltung diese Aufgabe erfolgreich umsetzen. Die Grundsteuer zählt in Hessen zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Als Partner der Kommunen unterstützen wir sie deshalb auch mit unseren Informationsveranstaltungen bei der Reform. Über das große Interesse daran freue ich mich sehr. Viele offene Fragen konnten geklärt werden und auch wir als Steuerverwaltung konnten nützliche Anregungen für unsere weitere Arbeit mitnehmen. Die Veranstaltungen waren ein fruchtbarer Austausch und sind zugleich ein wichtiger Grundstein für den weiteren Weg zu Hessens neuer Grundsteuer. Auch in Zukunft stehen wir als Ansprechpartner bereit und informieren. Mit den Kommunalen Spitzenverbänden sind wir überdies seit langem in einem engen Austausch“, sagte der Oberfinanzpräsident.

Die bisherige Grundsteuer fußt auf veralteten Werten aus dem Jahr 1964. Das ist ungerecht, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 und so müssen in ganz Deutschland die jahrzehntelang unveränderten Grundlagen ab 2025 durch eine veränderte Grundsteuer ersetzt werden. „Hessen setzt – wie andere Länder auch – für unbebaute und bebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, eine eigene landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer um. Das Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verständlich. Gerecht, weil sich Größe, Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirken. Einfach, weil weniger Angaben zu machen sind. Verständlich, weil die Berechnung kurz und der Einfluss der Angaben auf das Ergebnis klar ist. Und dennoch muss die Grundsteuerreform erklärt werden und zwar nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch den Städten und Gemeinden. Denn vor Ort sind es die Kommunen, die die Grundsteuer festsetzen und gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern verantworten. Deshalb sind wir gerne für die Fragen der Kommunen da und unterstützen“, machte Hessens Oberfinanzpräsident deutlich.

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