Hessens Finanzminister Michael Boddenberg

Pressestelle: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Guter Vorsatz für 2023? Grundsteuererklärung!

Verlängerte Frist zur Abgabe endet am 31. Januar 2023

Lesedauer:8 Minuten

Nach Weihnachten kommen die guten Vorsätze fürs neue Jahr. Wer kennt das nicht: Mit dem Voranschreiten des Jahres lässt der Eifer nach, diese Vorsätze dann auch umzusetzen. Das ist allzu menschlich. Einen guten Vorsatz kann und sollte man aber schnell umsetzen: Die Abgabe der Grundsteuererklärung. Die Frist dafür endet am 31. Januar 2023. Rund 1,5 Millionen Erklärungen wurden in Hessen bereits abgegeben. Damit liegt die Abgabequote bei knapp über 50 Prozent. Heißt aber auch: Die andere Hälfte sollte jetzt die Ferien- und Urlaubszeit auch für die Erklärung nutzen“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden.

Die Frist zur Abgabe endete ursprünglich am 31. Oktober 2022, wurde aber im Oktober von den Finanzministerinnen und Finanzministern der Bundesländer bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

„Es war gut und richtig, dass wir die Frist verlängert haben. Wenn so viele Menschen eine Frist voraussichtlich nicht einhalten können, tut die Politik gut daran, zu helfen und zu reagieren. Das haben wir gemacht. Nun müssen wir aber daran denken, wie bedeutend die Grundsteuer für unsere Kommunen und wie wichtig es sicherlich auch den Bürgerinnen und Bürgern ist, dass sie anhand aktueller Daten und damit gerecht erhoben wird. Bei der größten Steuerreform der Nachkriegsgeschichte mit allein in Hessen rund 2,8 Millionen abzugebenden und zu bearbeitenden Erklärungen, benötigen wir Zeit, da sich die Neuberechnung für alle Grundstücke in mehreren Schritten bis hin zu der Erteilung der Steuerbescheide durch die Kommunen vollzieht“, sagte Boddenberg. „Ich bitte daher alle, durch eine fristgerechte Abgabe der Erklärung zum Gelingen beizutragen. Gemacht werden muss die Erklärung, daran ändert auch eine längere Frist nichts. Leider liegen den Steuerverwaltungen nicht alle Daten, die für die vom Bundesverfassungsgericht veranlasste Reform benötigt werden, vor – in keinem Bundesland. Der Bürgerservice unserer Finanzämter, die hessenweite Servicenummer der Hessischen Steuerverwaltung und unser digitales Angebot unter grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster stehen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite!“

Bis zum 28. Dezember sind 1.469.554 Erklärungen eingegangen. Über 92 Prozent davon wurden elektronisch abgegeben: 1.353.976. Weniger als 8 Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 115.578. Insgesamt sind damit 51,4 Prozent der Erklärungen eingegangen. Bezogen auf den elektronischen Eingang und im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einheiten liegt Hessen mit 47,4 Prozent bundesweit von Anfang an in der Spitzengruppe. Ein aktueller bundesweiter Vergleich der Abgaben in Papierform liegt nicht vor.

„Wir kennen das Verhalten aus vielen Frist-Angelegenheiten: Viele Menschen geben ihre Erklärung erst ab, wenn das Ende der Frist in Sicht ist. So zog der Erklärungseingang im Oktober spürbar an. Der Höchstwert lag bei rund 110.000 Eingängen pro Woche. Mit der Bekanntgabe der Fristverlängerung sind die Eingänge dann deutlich zurückgegangen auf zuletzt 25.000 pro Woche,“ sagte Jürgen Roßberg, Oberfinanzpräsident der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. „Wir brauchen und rechnen jetzt mit einem deutlichen Anstieg. Die Hessische Steuerverwaltung ist darauf vorbereitet.“

Zusätzliches Personal

Über 90 Prozent der Erklärungen gehen elektronisch ein. Die elektronische Abgabe sieht das Gesetz vor – nicht nur in Hessen. Sie hilft den Steuerpflichtigen und der Verwaltung gleichermaßen. „Bei der elektronischen Abgabe, etwa über das ELSTER-Portal, wird man Schritt für Schritt begleitet, Fehler bei der Eingabe werden erkannt und man kann direkt reagieren. Diese Hilfe habe ich bei der Papierabgabe trotz aller begleitenden Erläuterungen nicht. Das führt dazu, dass die Qualität der in Papier abgegebenen Erklärungen deutlich schlechter ist. Wir müssen hier die Steuerpflichtigen viel mehr mit Nachfragen behelligen, während bei der elektronischen Abgabe die Bearbeitung überwiegend automatisiert erfolgen kann“, sagte Finanzminister Boddenberg. „Wir stellen für unsere Grundsteuer-Stellen in den Finanzämtern nochmals mehr Personal ein: 120 Beschäftigte, die Hälfte von ihnen dauerhaft.“

Breites Serviceangebot

Die Hessische Steuerverwaltung bietet weiterhin ein umfassendes Informationsangebot. Auf grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster finden sich beispielsweise neben einem Fragen und Antworten-Katalog auch Klickanleitungen und Videos, die die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Hessen bei der elektronischen Abgabe ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag unterstützen. Die Klickanleitungen und Videos orientieren sich dabei an den häufigsten Fallgestaltungen (u.a. Einfamilienhaus und Eigentumswohnung) und leiten die Bürgerinnen und Bürger anschaulich Schritt für Schritt durch die elektronische Erklärungsabgabe. „Das Informationsangebot wird kontinuierlich ausgebaut und an den Informationsbedarf angepasst. Mehr als 3,2 Millionen Mal wurde 2022 schon unsere Informationsseite grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster besucht. Alleine seit dem Start der Erklärungsabgabe im Juli beläuft sich die Anzahl der Klicks auf über 2 Millionen“, sagte Oberfinanzpräsident Roßberg.

Hauptansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger bleibt auch für Fragen zur Grundsteuerreform der Bürgerservice des jeweils zuständigen Finanzamtes. Für die Grundsteuer ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Auf grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster gibt es die praktische Suchfunktion Finanzamtssuche, über die schnell und einfach das zuständige Finanzamt zu ermitteln ist.

Alle Finanzämter sind von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, online einen Anruftermin zu buchen. Das Finanzamt ruft dann zum gewünschten Termin zurück (https://finanzamt.hessen.de/Service/Anrufservice-buchenÖffnet sich in einem neuen Fenster). Ein Gesprächstermin im Finanzamt ist nach telefonischer Vereinbarung ebenfalls möglich.

Bei Fragen rund um die elektronische Erklärungsabgabe oder die Registrierung bei ELSTER steht mit der hessenweiten Servicehotline unter 0800 522 533 5 eine weitere Kontaktmöglichkeit, von Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, zur Verfügung. Der Anruf ist kostenlos. Die Hotline konnte seit Juli mehr als 95.000 Anrufe zum Thema Grundsteuer und elektronische Erklärungsabgabe beantworten. Bei allen hessischen Finanzämtern sind seit Juli telefonisch insgesamt rund 500.000 Anfragen zum Thema Grundsteuer eingegangen.

„Die Kolleginnen und Kollegen im Bürgerservice der Finanzämter und in der allgemeinen Servicehotline unterstützen die Bürgerinnen und Bürgern bei allen Fragestellungen zur Grundsteuerreform auch im Schlussspurt bei der Erklärungsabgabe“, betonte Oberfinanzpräsident Roßberg. „Viele Finanzämter bieten derzeit auch besondere Angebot wie zum Beispiel Grundsteuer-Sprechstunden an. Die stets aktuellen Termine hierzu finden Sie auf  der Internetseite Ihres Finanzamts unter finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.“

Erklärungseingänge in den Finanzämtern

Nach Finanzamtszuständigkeit gibt die folgende Tabelle einen Überblick über die Anzahl der Erklärungseingänge zum 28. Dezember 2022. Die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz in den Zuständigkeitsbereichen der Finanzämter Hofheim am Taunus (57,3 Prozent), Darmstadt (56,5 Prozent), Rheingau-Taunus (55,9 Prozent), Dieburg (55,2 Prozent) und Bensheim (54,1 Prozent) sind dabei hessenweite Spitzenreiter bei der Erklärungsabgabe.

Finanzamt* Sollwert** Istwert*** %
Alsfeld-Lauterbach 70.449 32.665 46,4%
Bad Homburg 113.613 61.433 54,1%
Bensheim 126.585 68.452 54,1%
Darmstadt 129.406 73.044 56,5%
Dieburg 62.907 34.711 55,2%
Dillenburg 79.116 37.896 47,9%
Eschwege-Witzenhausen 65.747 32.974 50,2%
Frankfurt am Main III 200.506 99.204 49,5%
Friedberg 104.694 55.849 53,3%
Fulda 102.451 47.623 46,5%
Gelnhausen 96.579 48.542 50,3%
Gießen 134.482 68.630 51,0%
Groß-Gerau 105.863 56.448 53,3%
Hanau 106.621 57.172 53,6%
Hersfeld-Rotenburg 66.741 32.508 48,7%
Hofheim am Taunus 107.801 61.811 57,3%
Kassel 183.596 96.104 52,4%
Korbach-Frankenberg 94.382 43.834 46,4%
Langen 68.276 35.955 52,7%
Limburg-Weilburg 101.282 48.433 47,8%
Marburg-Biedenkopf 127.299 60.078 47,2%
Michelstadt 61.105 30.602 50,1%
Nidda 54.300 25.217 46,4%
Offenbach am Main II 123.643 65.178 52,7%
Rheingau-Taunus 99.826 55.805 55,9%
Schwalm-Eder 96.690 47.414 49,0%
Wetzlar 80.219 42.412 52,9%
Wiesbaden 93.451 49.560 53,0%
Hessen 2.857.630 1.469.554 51,4%

*     aufgeführt sind nur die Finanzämter mit Bewertungsstellen, da nur dort Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag eingehen und bearbeitet werden

**    Sollwert: Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten, für die eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben ist

***  Istwert: Anzahl der eingegangenen Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag

Schlagworte zum Thema