Darum geht es:
Mehr als 85 Prozent der hessischen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger erledigen ihre Steuererklärung mittlerweile elektronisch. Hierfür stellt die Steuerverwaltung die kostenlose und sichere Onlineplattform Mein ELSTERÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung. Bislang antwortete das Finanzamt häufig noch mit dem Steuerbescheid in Papierform. Ab dem Jahr 2026 soll sich das sukzessive ändern. Ab 2027 gilt dann endgültig der Grundsatz: Wer eine Steuererklärung elektronisch abgibt, erhält künftig auch einen elektronischen Steuerbescheid. Das ermöglicht die Neufassung der Abgabenordnung. Der elektronische Steuerbescheid wird zur Regel, er ersetzt den bisherigen Papierbescheid.
Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung. Die Umstellung eröffnet zugleich auch den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, sich in eigenen Verwaltungsangelegenheiten digitaler aufzustellen und die Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung effizienter zu gestalten.
Zitat Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling:
„Der elektronische Steuerbescheid wird zum neuen Standard. Mehr als 85 Prozent der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger geben ihre Steuererklärung elektronisch ab und erwarten eine entsprechende Antwort. Wir reagieren künftig noch häufiger auf dem gleichen Weg und handeln damit sicher, nachhaltig und gesetzlich verbindlich. Für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger bedeutet das: weniger Papier und ein sicherer Zugriff auf ihre Steuerunterlagen – jederzeit und ortsunabhängig.“