Pressestelle: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Flächendeckende Einführung des elektronischen Steuerbescheids ab 2027

Presseinformation der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Darum geht es:

Mehr als 85 Prozent der hessischen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger erledigen ihre Steuererklärung mittlerweile elektronisch. Hierfür stellt die Steuerverwaltung die kostenlose und sichere Onlineplattform Mein ELSTERÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung. Bislang antwortete das Finanzamt häufig noch mit dem Steuerbescheid in Papierform. Ab dem Jahr 2026 soll sich das sukzessive ändern. Ab 2027 gilt dann endgültig der Grundsatz: Wer eine Steuererklärung elektronisch abgibt, erhält künftig auch einen elektronischen Steuerbescheid. Das ermöglicht die Neufassung der Abgabenordnung. Der elektronische Steuerbescheid wird zur Regel, er ersetzt den bisherigen Papierbescheid.

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung. Die Umstellung eröffnet zugleich auch den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, sich in eigenen Verwaltungsangelegenheiten digitaler aufzustellen und die Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung effizienter zu gestalten.

 

Zitat Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling:

„Der elektronische Steuerbescheid wird zum neuen Standard. Mehr als 85 Prozent der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger geben ihre Steuererklärung elektronisch ab und erwarten eine entsprechende Antwort. Wir reagieren künftig noch häufiger auf dem gleichen Weg und handeln damit sicher, nachhaltig und gesetzlich verbindlich. Für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger bedeutet das: weniger Papier und ein sicherer Zugriff auf ihre Steuerunterlagen – jederzeit und ortsunabhängig.“

Fragen und Antworten

Es erfolgte eine gesetzliche Neuregelung, um die Steuerverwaltung durch die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden noch effizienter und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert auszurichten. Der elektronische Steuerbescheid wird ab 2027 zum Regelfall, während die Bekanntgabe in Papierform zur Ausnahme wird. Eine gesetzliche Übergangsregelung für das Jahr 2026 gewährleistet, dass allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben wird, sich mit angemessener Vorlaufzeit auf die Änderungen einzustellen – so gelingt die Transformation zu einer digitalisierten Verwaltung bürgerfreundlich und serviceorientiert. 

Für 2026 bleibt alles beim Alten und die bestehende Vorgehensweise bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten (wie Steuerbescheiden) ändert sich noch nicht. Steuerbürgerinnen und -bürger erhalten ihre Bescheide im Jahr 2026 weiterhin nur dann elektronisch, wenn sie zuvor in ihrem ELSTER-Benutzerkonto aktiv in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt haben. In allen übrigen Fällen erhalten sie ihre Bescheide weiterhin in Papierform. Ein Antrag auf postalische Bekanntgabe ist nicht erforderlich! 

Nach der neuen Fassung der Abgabenordnung (§ 122aÖffnet sich in einem neuen Fenster) können Verwaltungsakte ab dem 1. Januar 2027 auch ohne ausdrückliche Einwilligung elektronisch bekannt gegeben werden. Die elektronische Bekanntgabe wird also zum Regelfall. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung der Steuerverwaltung dar und trägt maßgeblich zur Effizienzsteigerung sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Steuerpflichtigen bei. Sofern Steuerbürgerinnen und -bürger über ein aktives ELSTER-Benutzerkonto verfügen oder Bevollmächtigte (zum Beispiel Steuerberatungen) ihre Vollmachten in elektronischer Form übermitteln und ab dem 1. Januar 2027 gleichwohl die (dauerhafte) postalische Bekanntgabe bevorzugen, haben sie die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag elektronisch zu stellen. Der Antrag kann voraussichtlich ab April 2026 eigenständig elektronisch erfasst werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden finden Sie im digitalen Finanzamt unter https://finanzamt.hessen.de/steuern/bekanntgabe-von-steuerbescheiden

Für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum persönlichen Steuerfall stehen die Servicestellen der hessischen Finanzämter wie gewohnt zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter: Finanzämter in Hessen | Ihr digitales Finanzamt Hessen

Alle digitalen Kontaktmöglichkeiten des jeweils zuständigen Finanzamts sind unter dem nachfolgenden Link einsehbar: https://finanzamt.hessen.de/kontakt

Pressekontakt

Marco Erb

Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

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