Ein Aktenordner mit der Aufschrift "Steuern" sowie ein Taschenrechner und Geldscheine.

Pressestelle: Hessisches Ministerium der Finanzen

Die Grundsteuer trägt zur Finanzierung vieler Aufgaben der Kommunen bei

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar: Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger zahlt sich für sie vor Ort aus – und vermeidet ungenauere Schätzungen.

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„Viele kommunale Aufgaben wie die Kinderbetreuung, die Skaterbahn, die Aufforstung oder Seniorenangebote können nur mit Hilfe der Grundsteuer im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vor Ort umgesetzt werden. Die Grundsteuer wird deshalb von den Städten und Gemeinden erhoben und ihre Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu: in Hessen jedes Jahr rund 1,2 Milliarden Euro. Es ist wichtig, dass die Hessinnen und Hessen bis zum 31. Januar die Grundsteuererklärung abgeben, damit die Städte und Gemeinden weiterhin ihre vielfältigen Aufgaben für die Menschen vor Ort erfüllen können“, sagten Hessens Finanzminister Michael Boddenberg, der Präsident des Hessischen Städtetages, Dr. Heiko Wingenfeld, und der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Matthias Baaß, in einem gemeinsamen Appell.

Finanzminister Michael Boddenberg: „Die Grundsteuerreform ist eines der größten Steuerprojekte der Nachkriegsgeschichte. Bundesweit wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf neuer Grundlage erhoben. Die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag muss bis zum 31. Januar dieses Jahres abgegeben werden, da sich die Neuberechnung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke in mehreren Schritten bis hin zu der Erteilung der Steuerbescheide durch die Gemeinden vollzieht und deshalb Zeit benötigt. Bitte denken Sie an die Aufgaben Ihrer Kommune vor Ort!“

Eine unverzichtbare Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden

Präsident des Hessischen Städtetages, Dr. Heiko Wingenfeld, Oberbürgermeister der Stadt Fulda: „Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden, um die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bevölkerung zu gewährleisten. Die engen zeitlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die notwendige Neubewertung der Grundstücke erfordern eine gemeinsame Kraftanstrengung. Die Bürgerinnen und Bürger werden herzlich darum gebeten, die erforderlichen Angaben zeitnah zu übermitteln.“

Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Matthias Baaß, Bürgermeister der Stadt Viernheim: „Mit der Grundsteuer leistet die Bevölkerung einen wichtigen Beitrag zu gesunden Kommunalfinanzen. Im Gegenzug können die Städte und Gemeinden dafür Feuerwehren ausstatten, Kita-Plätze zu sozial verträglichen Gebühren anbieten und Straßen unterhalten. Auch die Haushaltskonsolidierung in den letzten Jahren wäre ohne die Grundsteuer nicht zu machen gewesen.“

Abgabequote von rund 67 Prozent

Nach der Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate nun bis zum 31. Januar sollte nun jede Bürgerin und jeder Bürger ausreichend Zeit gehabt haben, um die in Hessen verhältnismäßig einfache Erklärung abzugeben.

„Sollte trotz all unserer Sensibilisierungs- und Unterstützungsmaßnahmen die Abgabe doch noch versäumt worden sein, werden die Steuerpflichtigen nach Fristende eine letztmalige persönliche Erinnerung von ihrem Finanzamt erhalten. Im Sinne des Gemeinwohls sollten jedoch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer bis Ende Januar aktiv werden, um eine Schätzung durch das Finanzamt zu vermeiden, denn diese ist aufgrund der nicht vorhandenen aktuellen Daten naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden“, erklärte der Finanzminister.

Bislang wurden in Hessen rund 1,9 Millionen Erklärungen abgegeben. Dies entspricht einer Abgabequote von rund 67 Prozent.

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