Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für den Lohnsteuerabzug 2027 Freibeträge berücksichtigen lassen möchten (beispielsweise als Berufspendler), können ab dem 1. November 2026 bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Die Freibeträge können für einen Zeitraum von bis zu zwei Kalenderjahren beantragt werden, also wahlweise nur für den Lohnsteuerabzug 2027 oder darüber hinaus auch für den Lohnsteuerabzug 2028.
Bereits im Ermäßigungsverfahren 2026 für zwei Jahre beantragte Freibeträge sind auch für den Lohnsteuerabzug 2027 weiterhin gültig.
Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und für Hinterbliebene werden während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer als Freibeträge berücksichtigt und müssen daher nicht jährlich neu beantragt werden.