Mann hält vor unscharfem Hintergrund gezeichnete Fragezeichen auf der Hand

Neue Steuernummer - warum und was nun?

Seit 2018 reformiert und modernisiert die Hessische Steuerverwaltung nachhaltig ihre Strukturen. So wurden unter anderem Finanzämter neu strukturiert und Verwaltungsstellen zusammengelegt. Im Nachgang zu diesen Strukturmaßnahmen erfolgt eine Vereinheitlichung der Steuernummern an den betroffenen Standorten.

Die Vereinheitlichung der Steuernummern wird an den betroffenen Standorten planmäßig zu den nachfolgenden Zeitpunkten erfolgen:

  • 17. Januar 2025: Finanzamt Bensheim, Finanzamt Limburg-Weilburg und Finanzamt Rheingau-Taunus
  • 7.   Februar 2025: Finanzamt Eschwege-Witzenhausen, Finanzamt Hersfeld-Rotenburg und Finanzamt Schwalm-Eder
  • 21. Februar 2025: Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, Finanzamt Korbach-Frankenberg und Finanzamt Marburg-Biedenkopf

Sofern Sie persönlich betroffen sind, erhalten Sie eine Mitteilung Ihrer neuen Steuernummer zusammen mit einem begleitenden Informationsschreiben wenige Tage nach den vorgenannten Umstellungszeitpunkten.

Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

In den Finanzämtern Alsfeld-Lauterbach, Bensheim, Eschwege-Witzenhausen, Hersfeld-Rotenburg, Korbach-Frankenberg, Limburg-Weilburg, Schwalm-Eder, Rheingau-Taunus und Marburg-Biedenkopf werden die Steuerkonten der Verwaltungsstellen zusammengelegt.

Im Zuge dessen werden die Steuernummern dieser Finanzämter unter jeweils einer einheitlichen Finanzamtsnummer zusammengeführt, um einen reibungsloseren und effizienteren Arbeitsfluss zu gewährleisten.

Die Steuernummer stellt das interne Zuordnungskriterium der hessischen Finanzämter dar.

Nicht viel - Nutzen Sie bitte ab sofort Ihre neue Steuernummer. Dies sorgt dafür, dass wir Ihren Steuerfall richtig zuordnen und bearbeiten können. Ganz gleich, ob Sie sich schriftlich, elektronisch oder telefonisch an uns wenden, Ihre Steuernummer ist stets der Schlüssel zu Ihrem Anliegen. Auch bei Zahlungen gewährleistet Ihre persönliche Steuernummer die korrekte Zuordnung zu Ihrem Steuerkonto.


Die „Identifikationsnummer“ (kurz: „IdNr.“) und die Wirtschafts-Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige (kurz: W-IdNr.) sind von den Änderungen nicht betroffen. Die steuerlichen Identifikationsmerkmale gelten deutschlandweit und dauerhaft. Wenn Sie Unternehmer sind ändert sich ebenso nichts an Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr).


Und auch für den Zahlungsverkehr mit der Finanzverwaltung ergeben sich keine Änderungen, was unsere Bankverbindungen betrifft. Bitte verwenden Sie unter Angabe der neuen Steuernummer für Ihre Überweisungen weiterhin die bisherigen und bekannten Bankverbindungen, die auf den offiziellen Internetseiten der jeweiligen Finanzämter veröffentlicht sind und Ihnen von uns mitgeteilt werden.

Vorab können wir Ihnen diese leider nicht mitteilen. Die neuen Steuernummern werden erst am Umstellungstag in einem maschinellen Verfahren generiert und zugeteilt. Sofern Sie persönlich eine neue Steuernummer bekommen, warten Sie bitte die schriftliche Mitteilung Ihrer neuen Steuernummer ab. Dies kann bis zu zwei Wochen nach den oben genannten Umstellungsterminen dauern.

Nein – eine neue Steuernummer bekommen Sie nur, wenn Ihre bisherige Steuernummer mit folgender Finanzamtsnummer beginnt:

  • Bensheim: 17
  • Limburg-Weilburg: 38
  • Rheingau-Taunus: 37
  • Eschwege-Witzenhausen: 41
  • Hersfeld-Rotenburg: 36
  • Schwalm-Eder: 32 oder 42
  • Alsfeld-Lauterbach: 29
  • Korbach Frankenberg: 11
  • Marburg-Biedenkopf: 06

Im Übrigen erhalten die Steuernummern mit folgender Finanzamtsnummer unverändert ihre Gültigkeit:

  • Bensheim: 05
  • Limburg-Weilburg: 30
  • Rheingau-Taunus: 04
  • Eschwege-Witzenhausen: 10
  • Hersfeld-Rotenburg: 02
  • Schwalm-Eder: 24
  • Alsfeld-Lauterbach: 01
  • Korbach Frankenberg: 27
  • Marburg-Biedenkopf: 31

Unverändert bleiben auch alle Bewertungsaktenzeichen (Einheitswertaktenzeichen des Grundvermögens) und die Steuernummern der Grunderwerbsteuer im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach – unabhängig von der Finanzamtsnummer.

Grundsätzlich erfolgt der Versand der Steuernummernmitteilungen an die aktuell bei ihrem Finanzamt gespeicherte Anschrift.

Bei Vorliegen einer vollumfänglichen Vollmacht an einen Dritten (zum Beispiel eine Steuerberatung), erfolgt der Versand dorthin.

Wichtig: Bitte informieren Sie Ihre Vollmachtnehmerin oder Ihren Vollmachtnehmer in einem solchen Fall über Ihre neue Steuernummer, falls die Steuernummernmitteilung an Sie persönlich versandt werden sollte. Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden, besonderen Informationen für Arbeitgeber und Unternehmer. 

Zahlungen, welche auf die alte Steuernummer erfolgen, werden grundsätzlich in den ersten Wochen nach der Umstellung automatisch auf die neue Steuernummer umgebucht.

Wenn die Zahlung auf die Bankverbindung eines anderen Finanzamtes geleistet wurde, kann dies zu einer zeitlich verzögerten Zuordnung führen.

Bitte beachten Sie daher, dass Ihnen ab sofort nur noch die Nutzung Ihrer neuen Steuernummer empfohlen wird. Dies hilft uns, Ihre Zahlungen schnell und korrekt zuzuordnen und vermeidet mögliche Unannehmlichkeiten für Sie. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!

Alles Wichtige für Arbeitgeber!

  1. Informieren Sie bitte die Personen, die für die Lohnbuchhaltung zuständig sind, über die neue Steuernummer.
  2. Die Anpassung der Stammdaten in der Lohnbuchhaltung ist erforderlich und der ELSTAM-Abruf ist zu aktualisieren.

Weitergehende Informationen und Arbeitshilfen zum Umstieg auf eine neue Steuernummer finden Sie im nachfolgend verlinkten ELStAM-Leitfaden, insbesondere in der Textziffer 2.1.

Ergänzende Hinweise für Arbeitgeber und Unternehmer

Grundsätzlich werden die Lohnsteueranmeldungen automatisch auf die neue Steuernummer „umgeschlüsselt“. Es wird automatisch einmalig ein Schreiben zur Erinnerung an die neue Steuernummer versandt. Wir bitten Sie nochmals darum, nach Bekanntwerden ausschließlich Ihre neue Steuernummer zu verwenden.

Bitte beachten Sie auch den nachfolgend verlinkten Leitfaden zu Aktenabgaben und zum Steuernummernwechsel im ELStAM-Verfahren.

Bitte achten Sie darauf, Rechnungsvorlagen und Buchhaltungssysteme an Ihre neue Steuernummer anzupassen, um eine ordnungsgemäße Rechnungserstellung zu gewährleisten. Für Sie als Unternehmer ändert sich durch die neue Steuernummer nichts an Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr.) und auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige (kurz: W-IdNr.) ändert sich dadurch nicht.

Grundsätzlich werden die Umsatzsteueranmeldungen automatisch auf die neue Steuernummer „umgeschlüsselt“. Es wird automatisch einmalig ein Schreiben zur Erinnerung an die neue Steuernummer versandt. Wir bitten Sie nochmals darum, nach Bekanntwerden ausschließlich Ihre neue Steuernummer zu verwenden.

Stadtansicht von Limburg an der Lahn

Zukunftsfähig - effizient

Strukturmaßnahmen in der hessischen Steuerverwaltung

Mit verschiedenen Strukturmaßnahmen stellen wir uns als Hessische Steuerverwaltung zukunftsfest auf. Wir bündeln unsere fachlichen Kompetenzen sowohl im Ballungsraum als auch im ländlichen Raum.

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