Mann hält vor unscharfem Hintergrund gezeichnete Fragezeichen auf der Hand

Neue Steuernummer - warum und was nun?

Die Fusion der Finanzämter an den Standorten Kassel, Wiesbaden, Frankfurt am Main und Offenbach am Main ist abgeschlossen. Im Nachgang erfolgt nun eine Vereinheitlichung der Steuernummern an diesen Standorten. Die neue Steuernummer wird den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern durch ein individuelles Schreiben unter Erläuterung der Hintergründe mitgeteilt.

Lesedauer:5 Minuten

Die Vereinheitlichung der Steuernummern wird an den betroffenen Standorten planmäßig zu den nachfolgenden Zeitpunkten erfolgen:

  • Finanzamt Offenbach am Main am 26. April 2024
  • Finanzamt Wiesbaden am 26. April 2024
  • Finanzamt Kassel am 17. und 31. Mai 2024
  • Finanzamt Frankfurt am Main am 14. und 28. Juni 2024

Sofern Sie persönlich betroffen sind, erhalten Sie eine Mitteilung Ihrer neuen Steuernummer zusammen mit einem begleitenden Informationschreiben wenige Tage nach den vorgenannten Umstellungszeitpunkten.

Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

In den Großstädten Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden wurden die Finanzämter jeweils zu einem Finanzamt fusioniert. Dadurch verbessern wir nochmals unsere Arbeitsstrukturen. Das kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Im Rahmen dieses Verbesserungsprozesses muss auch Ihre Steuernummer angepasst werden. Die Steuernummer stellt das interne Zuordnungskriterium der hessischen Finanzämter dar.

Nicht viel - Nutzen Sie bitte ab sofort Ihre neue Steuernummer. Dies sorgt dafür, dass wir Ihren Steuerfall richtig zuordnen und bearbeiten können. Ganz gleich, ob Sie sich schriftlich, elektronisch oder telefonisch an uns wenden, Ihre Steuernummer ist stets der Schlüssel zu Ihrem Anliegen. Auch bei Zahlungen gewährleistet Ihre persönliche Steuernummer die korrekte Zuordnung zu Ihrem Steuerkonto.


Übrigens, die „steuerliche Identifikationsnummer“ (kurz: „IdNr.“) ist von den Änderungen nicht betroffen. Die IdNr. gilt deutschlandweit und grundsätzlich lebenslang. Wenn Sie Unternehmer sind ändert sich ebenso nichts an Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr).


Und auch für den Zahlungsverkehr mit der Finanzverwaltung ergeben sich keine Änderungen, was unsere Bankverbindungen betrifft. Bitte verwenden Sie unter Angabe der neuen Steuernummer für Ihre Überweisungen weiterhin die bisherigen und bekannten Bankverbindungen, die auf den offiziellen Internetseiten der jeweiligen Finanzämter veröffentlicht sind und Ihnen von uns mitgeteilt werden.

Vorab können wir Ihnen diese leider nicht mitteilen. Die neuen Steuernummern werden erst am Umstellungstag in einem maschinellen Verfahren generiert und zugeteilt. Sofern Sie persönlich eine neue Steuernummer bekommen, warten Sie bitte die schriftliche Mitteilung Ihrer neuen Steuernummer ab. Dies kann bis zu zwei Wochen nach den oben genannten Umstellungsterminen dauern.

Nein - eine neue Steuernummer bekommen Sie nur, wenn Ihre bisherige Steuernummer mit folgender Finanzamtsnummer (FANr) beginnt:

  • Frankfurt: 612, 613, 615, 645 oder 647
  • Kassel: 625 oder 623
  • Offenbach: 635
  • Wiesbaden: 643

Im Übrigen behalten die bisherigen Steuernummern in Frankfurt (FANr 614), in Kassel (FANr 626), in Offenbach (FANr 644) und in Wiesbaden (FANr 640) unverändert ihre Gültigkeit. Unverändert bleiben auch alle Bewertungsaktenzeichen - unabhängig von der FANr.

Grundsätzlich erfolgt der Versand der Steuernummernmitteilungen an die aktuell bei ihrem Finanzamt gespeicherte Anschrift.

Bei Vorliegen einer vollumfänglichen Vollmacht an einen Dritten (zum Beispiel eine Steuerberatung), erfolgt der Versand dorthin.

Wichtig: Bitte informieren Sie Ihre Vollmachtnehmerin oder Ihren Vollmachtnehmer in einem solchen Fall über Ihre neue Steuernummer, falls die Steuernummernmitteilung an Sie persönlich versandt werden sollte. Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden, besonderen Informationen für Arbeitgeber und Unternehmer. 

Alles Wichtige für Arbeitgeber!

  1. Informieren Sie bitte die Personen, die für die Lohnbuchhaltung zuständig sind, über die neue Steuernummer.
  2. Die Anpassung der Stammdaten in der Lohnbuchhaltung ist erforderlich und der ELSTAM-Abruf ist zu aktualisieren.

Weitergehende Informationen und Arbeitshilfen zum Umstieg auf eine neue Steuernummer finden Sie im nachfolgend verlinkten ELStAM-Leitfaden, insbesondere in der Textziffer 2.1.

Ergänzende Hinweise für Arbeitgeber und Unternehmer

Grundsätzlich werden die Lohnsteueranmeldungen automatisch auf die neue Steuernummer „umgeschlüsselt“. Es wird automatisch einmalig ein Schreiben zur Erinnerung an die neue Steuernummer versandt. Wir bitten Sie nochmals darum, nach Bekanntwerden ausschließlich Ihre neue Steuernummer zu verwenden.

Bitte beachten Sie auch den nachfolgend verlinkten Leitfaden zu Aktenabgaben und zum Steuernummernwechsel im ELStAM-Verfahren.

Bitte achten Sie darauf, Rechnungsvorlagen und Buchhaltungssysteme an Ihre neue Steuernummer anzupassen, um eine ordnungsgemäße Rechnungserstellung zu gewährleisten. Für Sie als Unternehmer ändert sich durch die neue Steuernummer nichts an Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr).

Grundsätzlich werden die Umsatzsteueranmeldungen automatisch auf die neue Steuernummer „umgeschlüsselt“. Es wird automatisch einmalig ein Schreiben zur Erinnerung an die neue Steuernummer versandt. Wir bitten Sie nochmals darum, nach Bekanntwerden ausschließlich Ihre neue Steuernummer zu verwenden.

Stadtansicht von Limburg an der Lahn

Zukunftsfähig - effizient

Strukturmaßnahmen in der hessischen Steuerverwaltung

Mit verschiedenen Strukturmaßnahmen stellen wir uns als Hessische Steuerverwaltung zukunftsfest auf. Wir bündeln unsere fachlichen Kompetenzen sowohl im Ballungsraum als auch im ländlichen Raum.

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