Mann studiert einen Lageplan für Baugrundstücke

Erklärung zum Grundsteuermessbetrag

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz in Hessen, zum Beispiel eines unbebauten oder bebauten Grundstücks einer Eigentumswohnung oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes?

Dann sind Sie verpflichtet die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag an das zuständige Finanzamt elektronisch zu übermitteln.

Abgabefrist

ist der 31. Januar 2023

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