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Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit eröffnen sich große finanzielle und ideelle Chancen. Je besser man im Vorfeld über die wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen informiert ist, desto einfacher lassen sich diese Chancen realisieren.

Lesedauer:5 Minuten

Häufig erreichen uns Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich selbständig machen wollen, was dabei steuerlich zu beachten sei. Zum Beispiel: Wie bekomme ich schnell eine Steuernummer, um korrekte Rechnungen ausstellen zu können? Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer? Welche Fristen muss ich beachten, und vieles mehr.

Einen ausführlichen Überblick zur Selbständigkeit - im Allgemeinen und aus steuerlicher Sicht - bietet Ihnen der Steuerwegweiser für Existenzgründer des Hessischen Ministeriums der Finanzen, der Ihnen über den nachfolgenden Link zum Download oder auch als Papierexemplar zum Bestellen, zur Verfügung steht.

Allgemeiner Hinweis

Eine selbständige Tätigkeit kann entweder im Rahmen eines Gewerbebetriebs oder als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden.

Für die Eröffnung eines Gewerbebetriebs müssen Sie Ihr Gewerbe auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck spätestens innerhalb eines Monats nach Eröffnung bei der Gemeinde, in deren Bezirk sich der Betrieb befinden soll, anmelden. Hierzu sind Sie nach § 14 der Gewerbeordnung verpflichtet. In den meisten Gemeinden können Sie das auch online erledigen.

Die Gemeinde unterrichtet anschließend das Finanzamt über Ihre Betriebseröffnung. Darüber hinaus teilt die Gemeinde in der Regel auch der Berufsgenossenschaft, bei Handwerksberufen der Handwerkskammer und der Industrie und Handelskammer, die Eröffnung des Gewerbes mit.

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitteilen, in dessen Bezirk Sie wohnen. Diese schriftliche Mitteilung kann formlos erfolgen.

 

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nachdem Sie Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit der Gemeinde beziehungsweise dem Finanzamt angezeigt haben, müssen Sie den Vordruck „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ mit Angaben zu Ihrer Tätigkeit bei Ihrem zuständigen Finanzamt elektronisch einreichen.

Diesen können Sie mit Hilfe von Mein ELSTERÖffnet sich in einem neuen Fenster an das für Sie zuständige Finanzamt elektronisch übermitteln. Welcher Fragebogen der richtige ist, richtet sich nach der für Ihr Unternehmen gewählten Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft). Hinweise und weitere Informationen stehen Ihnen bei der Befüllung des Fragebogens online zur Verfügung.

Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung

Als Gewerbetreibender oder Freiberufler sind Sie grundsätzlich gesetzlich verpflichtet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an Ihr Finanzamt zu übermitteln. Darüber hinaus sind auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Voranmeldungen (wenn Sie Arbeitnehmer*innen beschäftigen), Ihre Gewinnermittlungen sowie die Jahreserklärungen zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Ihre persönliche Einkommensteuererklärung auf elektronischem Weg einzureichen.

Wenn Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen selbst erledigen, können Sie für die elektronische Übertragung das kostenlose Online-Portal Mein ELSTERÖffnet sich in einem neuen Fenster nutzen. Alternativ natürlich auch jede andere Software, die über eine entsprechende Schnittstelle zur Übertragung elektronischer Daten an Ihr Finanzamt verfügt.

Nutzung von Mein ELSTER

Wenn Sie bereits über ein über ein ELSTER-Konto verfügen, loggen Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten bei Mein ELSTER ein. Alle elektronischen Formulare (auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) finden Sie unter "Formulare & Leistungen" > "Alle Formulare".

Sie haben noch kein ELSTER-Konto?

Dann registrieren Sie ihr neues Unternehmen mit der E-Mail-Adresse.

Sie registrieren sich mit Hilfe Ihrer E-Mail-Adresse unter Benutzerkonto erstellenÖffnet sich in einem neuen Fenster. Sie erhalten im Laufe der Registrierung zwei E-Mails. Eine mit einem Bestätigungslink zur Verifizierung Ihrer angegebenen E-Mail-Adresse und anschließend eine weitere mit einem Aktivierungs-Code und einer Aktivierungs-ID. Damit wird eine Zertifikatsdatei für Ihr Unternehmen erstellt.

Wichtiger Hinweis

Mit diesem Zertifikat können Sie lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Damit Sie den kompletten Service (Erklärungen, Voranmeldungen bzw. Vordrucke) nutzen können, wandeln Sie Ihre bisherige Registrierung in ein vollwertiges Benutzerkonto um sobald Sie vom Finanzamt eine Steuernummer für Ihr Unternehmen erhalten haben.

Hilfe zur RegistrierungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Noch Fragen?

Die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung hilft Ihnen bei allgemeinen steuerlichen Fragen und Fragen zu ELSTER gern weiter. Rufen Sie uns an.

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