© Khaligo / Adobe Stock 02.12.2024 Mitteilungspflicht Meldung von Kassensystemen und Taxametern/Wegstreckenzählern nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung Ab dem 01.01.2025 tritt die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) für den Einsatz oder die Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme in Kraft.