Zum 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz in Kraft getreten. Ausführliche Antworten auf allgemeine Fragen zur Anwendbarkeit des Gesetzes, zum Antragsverfahren inklusive der damit verbundenen Nachweispflichten und zu den förderfähigen Aufwendungen finden Sie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 11. November 2021.

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