„Über 1,6 Milliarden Euro, die dem Staat in diesem Jahr an Steuern zustehen, sind da, wo sie derzeit dringender benötigt werden, um durch die Corona-Krise zu kommen: bei den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Hessen hat angeboten, dass bereits gezahlte Steuervorauszahlungen erstattet oder herabgesetzt werden können. Außerdem besteht die Möglichkeit, Steuernachzahlungen stunden zu lassen. Über 90.000 Anträge dazu sind in den vergangenen Wochen in unseren Finanzämtern eingegangen und bearbeitet worden. Im Ergebnis hat das bislang schon zu über 1,6 Milliarden Euro geführt, die als dringend benötigte Finanzspritze und Liquiditätshilfe den Betroffenen das Durchstehen der Krise etwas einfacher machen“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. „Über 1,6 Milliarden Euro Entlastung, mehr als 90.000 Anträge: Die steuerlichen Hilfen des Landes werden angenommen und helfen, die Corona-Krise zu meistern.“
Die wichtigsten Zahlen (gerundet) im Überblick:
Art der Hilfe | Entlastung in Mio. € | Anträge |
Herabsetzungen von Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer | 694 | 47.500 |
Herabsetzung und Erstattung von Umsatzsteuervorauszahlung | 546 | 25.000 |
Stundungen | 370 | 17.700 |
1.610 | 90.200 |
Hessens Steuerverwaltung hat in der Corona-Krise schnell gehandelt: Die Finanzämter im Land wurden Mitte März per Erlass angewiesen, steuerliche Hilfen für die hiervon unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zeitnah umzusetzen. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg präsentierte nun eine erste Zwischenbilanz.
Möglich ist die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. „Hiervon haben die Betroffenen bislang rege Gebrauch gemacht. Über 47.500 Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer wurden in den Finanzämtern bearbeitet. Beeindruckend ist, wie umfassend und schnell die Steuerverwaltung hierauf reagiert hat: Bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer konnten in den vergangenen Wochen Vorauszahlungen für das laufende Jahr in Höhe von über 694 Millionen Euro herabgesetzt werden“, sagte der Finanzminister.
Über 25.000 Anträge auf Herabsetzung der Umsatzteuer-Sondervorauszahlung sind in der Hessischen Steuerverwaltung bewilligt worden. „Hessen und Nordrhein-Westfalen haben als erste Bundesländer diese Möglichkeit eröffnet. Über 546 Millionen Euro sind bislang rückerstattet worden“, sagte Boddenberg. „Die Zahlen zeigen, wie wichtig es war, auch diese Maßnahme schnell umzusetzen.“
Neben Herabsetzungen und Erstattungen von geleisteten Steuervorauszahlungen ist die Stundung ein weiteres wichtiges Mittel. Insgesamt wurden über 17.700 Anträge zur Stundung von Steuernachzahlungen auf die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer von den Finanzämtern stattgegeben. „Die Finanzämter haben seit Mitte März für diese Steuerarten insgesamt fast 370 Millionen Euro gestundet. Ziel ist es auch hier, durch steuerliche Hilfen die Liquidität der Betroffenen zu verbessern“, erläuterte Finanzminister Boddenberg. Im Einzelnen entfallen auf die Umsatzsteuer über 213 Millionen Euro, auf die Einkommensteuer fast 91 Millionen Euro und auf die Körperschaftsteuer über 64 Millionen Euro.
„Hessens Steuerverwaltung hat die Betroffenen der Corona-Krise bis heute bereits um über 1,6 Milliarden Euro für das laufende Jahr steuerlich entlastet“, bilanzierte Michael Boddenberg. „Ebenso wie wir richten viele Unternehmerinnen und Unternehmer den Blick trotz der aktuellen Krise auch schon weit voraus, denn mit den Folgen der Corona-Krise werden wir alle zusammen länger zu tun haben. Zusätzlich zu den genannten 1,6 Milliarden Euro haben wir bereits für das kommende Jahr Herabsetzungen von rund 159 Millionen Euro bewilligt.“