Grundsteuerreform

Auf einen Blick
Finanzamt Fulda

Wir ziehen um!
In der Zeit vom 30.05.2023 bis 16.06.2023 zieht das Finanzamt Fulda mit seinen rund 500 Beschäftigten vom derzeitigen Standort in der Königstraße 2 inklusive des Nebengebäudes am Hopfengarten in den Neubau am Löhertor-Quartier (Ecke Löherstraße/Bardostraße).
Sie erreichen uns ab Montag, 19.06.2023 unter der neuen Adresse:
Finanzamt Fulda
Gerbergasse 19
36037 Fulda
Telefonisch sind wir unter der neuen Nummer 0661/ 96100 für Sie da!
Wichtiger Hinweis
Besuche nur nach Terminvereinbarung
Kontaktdaten
Finanzamt Fulda
Königstraße 2
36037 Fulda
Anfahrt mit dem PKW
Das Hauptgebäude des Finanzamtes Fulda befindet sich in der Straße „Königstraße 2“ in 36037 Fulda und das Nebengebäude, welches die Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle beherbergt in der Straße „Am Hopfengarten 3“ in 36037 Fulda.
Das Finanzamt Fulda erreichen Sie mit dem Auto über die Autobahn A 7 (Abfahrt Fulda Nord oder Fulda Süd). Je nach Abfahrt folgen Sie der Beschilderung „Stadtmitte“. Sie finden das Finanzamt in der Nähe des Doms.
Parkplätzte finden Sie auf dem Gelände des IT-Zentrums „Am alten Schlachthof“ oder im Parkhaus „Rosengarten“ direkt an der Einmündung der Straße „Zum Rosengarten“.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Fulda verfügt über einen ICE-Bahnhof und ist daher von ganz Deutschland aus bequem mit dem Zug zu erreichen. Das Finanzamt Fulda ist vom Bahnhof aus zu Fuß in ca. 10 – 15 Minuten zu erreichen.
Mit den Stadtbuslinien Nr. 3, 4, 5 und 6 gelangen Sie von der Haltestelle „Robert-Kircher-Straße“ aus zum Finanzamt Fulda.
Telefon
+49 661 924 01Öffnet sich in einem neuen Fenster
Telefax
+49 661 924 1606
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Anrufservice
Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.
E-Mail
poststelle@fa-fda.hessen.de
Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.
Bankverbindung
Das Finanzamt Fulda ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Fulda, Gelnhausen, Hanau, Offenbach am Main I und Offenbach am Main II.
Finanzamt Fulda
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE48 5005 0000 0001 0002 72
Finanzamt Fulda
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE81 5000 0000 0050 0015 30
Allgemeinverfügung
„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022
Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.
Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:
Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.
Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.
Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“
Finanzamt Fulda
gez. Thomas Hesse

Mein ELSTER
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ANRUFSERVICE
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Öffentliche Zustellung

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn
- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
- bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
- sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Fulda erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.
Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.
(Firmen-)Name | Aktenzeichen | Veröffentlicht am | Ablaufdatum | Datei |
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Klassen, Denis | 261883531062 | 04.05.2023 | 16.06.2023 | |
Schneider, Reinhold Josef | 261823790002840006 | 11.05.2023 | 23.06.2023 | |
Smuilys, Saulius | 261887000812 | 15.05.2023 | 27.06.2023 | |
Paul, Manuel | 261885530566 | 15.05.2023 | 27.06.2023 |