Modelauto auf einem Teppich aus Geldscheinen und Münzen.

Die Zollverwaltung informiert:

Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer vor Erwerb oder Umrüstung eines Fahrzeugs, zu möglichen Befreiungen und Begünstigungen sowie deren Beantragung, zur Höhe, Berechnung, Zahlungsweise und Fälligkeit der Steuer und andere allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.

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Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung

Zum 1. Juli 2014 hat der Zoll die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden übernommen. Seitdem sind Hauptzollämter für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer".

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