Mann tippt auf einem Notebook

Wann muss eine Erklärung abgeben werden?

Eine Erklärungsabgabe ist nur erforderlich, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.

Im Rahmen der Grundsteuerreform mussten alle Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Hessen eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben.

Sofern Änderungen am Grundstück eintreten (vergleiche Artikel Änderungsanzeige) ist die Änderung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Wenn sich Änderungen bei Ihrem Grundbesitz ergeben haben, verfahren Sie bitte wie unter Änderungen beim Grundbesitz beschrieben.

Eine Erklärungsabgabe ist nur erforderlich, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.

Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Verschiedene Softwareanbieter oder die kostenlose Onlineplattform der Steuerverwaltung Mein ELSTER stehen Ihnen für die digitale Erklärungsabgabe zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter dem Thema Elektronische Erklärung mit ELSTER.

Bei der Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag gilt der Grundsatz der elektronischen Abgabe. Die Pflicht zur elektronischen Abgabe gilt übrigens nicht nur in Hessen. Die elektronische Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag hat für die Bürgerinnen und Bürger den Vorteil, dass sie eine zügige Einreichung ohne fehlende Informationen erleichtert. Zudem beugt sie Übertragungsfehlern vor.

In Einzelfällen sind Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Abgabe möglich: Wer glaubhaft darlegen kann, dass eine digitale Abgabe nicht möglich ist, der kann die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag auch in Papierform abgeben. Rufen Sie im Zweifel beim Bürgerservice des Finanzamts an. Dort gibt man Ihnen gerne Auskunft, ob Sie in Ihrem Fall die Erklärung auch in Papierform abgeben dürfen.

Gut zu wissen!

Familienangehörige dürfen sich gegenseitig unterstützen, also Kinder beispielsweise ihre Eltern. Familienangehörige dürfen zum Beispiel ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung auch für ihre Angehörigen abzugeben. Bei diesem Hinweis handelt es sich um ein zusätzliches Service-Angebot der Steuerverwaltung, damit auch die Menschen eine Chance haben von den Vorteilen der elektronischen Abgabe zu profitieren, die zum Beispiel nicht über die notwendige Ausstattung oder Kenntnis verfügen.

Schlagworte zum Thema