Auch in diesem Jahr verzichten die hessischen Finanzämter darauf, dass der Steuererklärung Belege beigefügt sein müssen. Es gilt für Belege jedoch weiterhin eine Vorhaltepflicht: Falls sie im Einzelfall benötigt werden, fordert das Finanzamt sie bei der Bearbeitung der Steuererklärung an. Bitte bewahren Sie die Belege deshalb bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens auf.
![Wegfall der Belegpflicht! Belegordner und lose Belege für die Steuererklärung.](/sites/finanzamt.hessen.de/files/styles/crop_image_style_16_9_xs/public/2021-11/adobestock_160199243.jpeg?itok=Y7OKHoWK)
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Belege einreichen?
Nicht mehr nötig - Wegfall der Belegpflicht.
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