Belegordner und lose Belege für die Steuererklärung.

Nicht mehr nötig - Wegfall der Belegpflicht.

Ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 brauchen Sie keine Belege und separate Aufstellungen mehr an Ihr Finanzamt versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren.

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Auch in diesem Jahr verzichten die hessischen Finanzämter darauf, dass der Steuererklärung Belege beigefügt sein müssen. Es gilt für Belege jedoch weiterhin eine Vorhaltepflicht: Falls sie im Einzelfall benötigt werden, fordert das Finanzamt sie bei der Bearbeitung der Steuererklärung an. Bitte bewahren Sie die Belege deshalb bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens auf.

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