Auch in diesem Jahr verzichten die hessischen Finanzämter darauf, dass der Steuererklärung Belege beigefügt sein müssen. Es gilt für Belege jedoch weiterhin eine Vorhaltepflicht: Falls sie im Einzelfall benötigt werden, fordert das Finanzamt sie bei der Bearbeitung der Steuererklärung an. Bitte bewahren Sie die Belege deshalb bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens auf.
Belege einreichen?
Nicht mehr nötig - Wegfall der Belegpflicht.
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