Finanzamt Limburg-Weilburg

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Wichtiger Hinweis

Besuche nur nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Besuchstermine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktdaten

Finanzamt Limburg-Weilburg
Walderdorffstraße 11
65549 Limburg a. d. Lahn

Anfahrt mit dem PKW

Von der A 3 bzw. aus Richtung Gießen/Wetzlar kommend:

  • Ausfahrt B 49/B 54 Richtung Limburg-Nord/Diez/Weilburg/Siegen
  • links halten und weiter Richtung B 49/B 54
  • links halten, Beschilderung in Richtung B 49/Limburg-Nord/Diez/Elz folgen und weiter auf B 49/B 54
  • auf B 49/B 54 fahren
  • weiter geradeaus auf B 54 bis Kreuzung hinter Tankstelle
  • rechts abbiegen auf Ste.-Foy-Straße
  • an der 1. Querstraße links abbiegen auf Walderdorffstraße (das Ziel befindet sich rechts)

Von der B 8 bzw. B 417 (Wiesbaden) kommend:

  • von Wiesbaden kommend links abbiegen auf Frankfurter Straße/B 417/B 8
  • weiter fahren auf B 417/B 8 durch Tunnel durch bis zur Kreuzung
  • links abbiegen auf Diezer Straße/B 417/B 54
  • sofort wieder rechts abbiegen auf Hahlgartenweg
  • dort nach rechts abbiegen, um auf Hahlgartenweg zu bleiben
  • Hahlgartenweg verläuft nach links und wird zu Johannes-Mechtel-Straße
  • rechts abbiegen auf Walderdorffstraße (das Ziel befindet sich links)

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Wegbeschreibung Fußgänger vom Bahnhof kommend:

  • aus Bahnhofsgebäude kommend links Richtung Schiede abbiegen
  • im Kreisverkehr Ausfahrt Weiersteinstraße nehmen
  • bis zum Ende durchgehen bis zur Diezer Straße
  • hier an der Ampel die Diezer Straße überqueren
  • hier die rechte Straße nehmen: Hahlgartenweg
  • Hahlgartenweg verläuft nach links und wird zu Johannes-Mechtelstraße
  • rechts abbiegen auf Walderdorffstraße (das Ziel befindet sich links)

Finanzamt Limburg-Weilburg
Verwaltungsstelle Weilburg
Kruppstraße 1
35781 Weilburg

Anfahrt mit dem PKW

Von der B 49 kommend:

  • Ausfahrt B 456 Richtung Frankfurt/Bad Homburg/Weilburg/Runkel
  • weiter auf B 456
  • nach 3,1 km leicht links abbiegen auf Kruppstraße (das Ziel befindet sich rechts)

Aus Richtung Weilmünster (B 456) kommend:

  • auf B 456 Schilder nach Weilburg folgen
  • im Kreisverkehr Ausfahrt (Frankfurter Straße/ B 456) nehmen
  • weiter auf B 456
  • nach 2,1 km rechts abbiegen auf Adelheidstraße
  • rechts abbiegen auf Kruppstraße (das Ziel befindet sich rechts)

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Wegbeschreibung Fußgänger vom Bahnhof kommend:

  • aus Bahnhofsgebäude kommend links auf Löhnberger Weg abbiegen
  • rechts abbiegen auf Wilhelmstraße
  • links abbiegen auf Kruppstraße (das Ziel befindet sich links)

Telefon
+49 6431 208 0Öffnet sich in einem neuen Fenster

Telefax
+49 6431 208 200

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Anrufservice

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

E-Mail
poststelle@fa-lw.hessen.de

Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.

Bankverbindung

Das Finanzamt Limburg-Weilburg ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus, Wiesbaden I und Wiesbaden II.

Finanzamt Limburg-Weilburg
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE68 5005 0000 0001 0003 97

Finanzamt Limburg-Weilburg
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE70 5000 0000 0051 0015 07

Allgemeinverfügung

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Limburg-Weilburg

gez. Andreas Wendland

ANRUFSERVICE

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin mit dem Finanzamt Limburg-Weilburg online buchen. Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

Öffentliche Zustellung

Drehregler auf einem digitalen Steuerboard.

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Limburg-Weilburg erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Absteigend sortieren Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Alimovic, Gezim 30 001 60748 23.05.2023 05.07.2023
Albino, Cleiton 30 001 64010 23.05.2023 06.07.2023
Jallow, Alicyah 30 035 32248 19.05.2023 01.07.2023
Jibrow, Sandy 30 035 75264 19.05.2023 01.07.2023
Klingensmith, Jessica Karrie 30 040 04567 08.05.2023 20.06.2023
Kristinsson, Kristinn 30 044 03733 08.05.2023 20.06.2023
Ay, Cesur 30 403 02380 22.05.2023 04.07.2023
Ay, Nevin Nizami 30 403 02380 22.05.2023 04.07.2023
Mititelu, Eujeniu 30 454 02452 08.05.2023 20.06.2023
Buseckiene, Ingrida 30 808 30388 08.05.2023 20.06.2023
Niesen, Jan 38 458 01859 08.05.2023 20.06.2023
Babinski, Michal Slawomir 38 803 00598 03.05.2023 15.06.2023

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