Finanzamt Schwalm-Eder

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Wichtiger Hinweis

Besuche nur nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Besuchstermine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktdaten

Finanzamt Schwalm-Eder
Verwaltungsstelle Fritzlar
Georgengasse 3 - 5
34560 Fritzlar

Anfahrt mit dem PKW

Von Norden über die A 49, Abfahrt Fritzlar in Richtung Stadtmitte, Kasseler Straße, Ampelkreuzung links zur Straße "Am Hospital", über den Kreisel, danach rechts einordnen, geradeaus in die Georgengasse bis Parkplatz Finanzamt

Von Süden über die A 7, Abfahrt Homberg/Efze, über Homberg, links abbiegen auf die B 254 in Richtung Wabern, Weiterfahrt auf der B 253 bis Abfahrt Fritzlar, Richtung Stadtmitte, 1. Ampelkreuzung links, in die Georgengasse bis Parkplatz Finanzamt

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit dem Bus: Anfahrt bis Fritzlar, Haltestelle "Am Amtsgericht", danach zu Fuß ca. 5 Minuten bis Finanzamt oder Anfahrt bis Fritzlar, Haltestelle "Busbahnhof Allee" danach zu Fuß ca. 10 Minuten bis zum Finanzamt.

Mit der Deutschen Bahn AG: Anfahrt über Bahnhof Wabern nach Fritzlar, zu Fuß ca. 15 Minuten bis Finanzamt oder per Bus bis Haltestelle "Am Amtsgericht", danach zu Fuß ca. 5 Minuten bis zumFinanzamt.

Finanzamt Schwalm-Eder
Verwaltungsstelle Melsungen

Kasseler Straße 31
34212 Melsungen

Anfahrt mit dem PKW

Von Norden über die A 7, Ausfahrt 82 Melsungen auf die B 253, Fritzlarer Straße, Ampelkreuzung links auf die Schloßstraße, weiter der Straße folgen, danach rechts abbiegen auf die Kasseler Straße, wieder rechts abbiegen auf den Parkplatz Finanzamt/Amtsgericht.

Von Süden über die B 83, Nürnberger Straße, über den Kreisel, erste Ausfahrt, weiter auf der Nürnberger Straße, über den Kreisel, zweite Ausfahrt, auf St.-Georg-Straße, über die Ampelkreuzung geradeaus weiter auf die Schloßstraße, weiter der Straße folgen, danach rechts abbiegen auf die Kasseler Straße, wieder rechts abbiegen auf den Parkplatz Finanzamt/Amtsgericht.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit dem Bus: Anfahrt bis Melsungen, Haltestelle „Am Sand“, danach zu Fuß ca. 5 Minuten bis Finanzamt oder Anfahrt bis Melsungen, Haltestelle "Stadthalle" danach zu Fuß ca. 5 Minuten bis zum Finanzamt.

Mit der Deutschen Bahn AG: Anfahrt über Bahnhof Kassel nach Melsungen oder Rotenburg an der Fulda nach Melsungen, zu Fuß ca. 10 Minuten bis Finanzamt.

Finanzamt Schwalm-Eder
Verwaltungsstelle Schwalmstadt

Landgraf-Philipp-Straße 15
34613 Schwalmstadt

Anfahrt mit dem PKW

Von Norden die A 49 bis Ende Höhe Neuental fahren, links weiter auf die L 3067, bis zur B 454, links abbiegen Richtung Hersfeld/Stadtmitte/Ziegenhain, erste rechts auf die Hessenallee, danach Hessenallee bis Landgraf-Philipp-Straße folgen und dann weiter bis zum Parkplatz des Finanzamtes.

Von Süden der B 254 folgen, danach links auf die K 104/Kasseler Straße, der Straße weiter bis zur Landgraf-Philipp-Straße folgen und dann weiter bis zum Parkplatz des Finanzamtes.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit dem Bus: Anfahrt bis Ziegenhain, Haltestelle „Alleeplatz“, danach zu Fuß ca. 2 Minuten bis zum Finanzamt.

Telefon
+49 5622 805 0Öffnet sich in einem neuen Fenster

Telefax
+49 5622 805 111

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Anrufservice

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

E-Mail
poststelle@fa-se.hessen.de

Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.

Bankverbindung

Das Finanzamt Schwalm-Eder ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Schwalm-Eder, Alsfeld-Lauterbach, Korbach-Frankenberg und Marburg-Biedenkopf.

Finanzamt Schwalm-Eder
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE34 5005 0000 0001 0003 30

Finanzamt Schwalm-Eder
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE06 5000 0000 0050 0015 22

Allgemeinverfügung

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Schwalm-Eder

gez. Ralf Langguth

ANRUFSERVICE

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin mit dem Finanzamt Schwalm-Eder online buchen. Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

Öffentliche Zustellung

Drehregler auf einem digitalen Steuerboard.

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Schwalm-Eder erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

Öffentliche Zustellungen

(Firmen-)Name Aktenzeichen Absteigend sortieren Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Garcia Fuentes, Miguel 230515_03242200513_RS 15.05.2023 27.06.2023
Baranauskas, Ramunas 230522_2440442478_RS 22.05.2023 04.07.2023
Akstinas, Edvardas 230526_2440152268_RS 26.05.2023 08.07.2023
Maciuca, Adelin 230526_2445001814_RS 26.05.2023 08.07.2023

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