Finanzamt Friedberg

Finanzamt Friedberg

Wichtiger Hinweis

Besuche nur nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Besuchstermine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktdaten

Finanzamt Friedberg (Hessen)
Leonhardstraße 10 - 12
61169 Friedberg (Hessen)

Anfahrt mit dem PKW

Die Finanzservicestelle befindet sich innerhalb der historischen Friedberger Burganlage (In der Burg 13a). Diese liegt im Norden von Friedberg in der Nähe der Bundesstraßen 3 und 455.

  • Aus Süden fahren Sie in Richtung Stadtmitte bis zum Ende der Haupteinkaufsstraße („Kaiserstraße“), welches direkt an der Zufahrt zur Burganlage liegt.
  • Aus Richtung Norden fahren Sie zunächst auf die Haupteingangsstraße „Gießener Straße“ in Richtung Stadtmitte (Beschilderung „zur Kaiserstraße“ folgen), bis Sie auf die Burganlage treffen. Fahren Sie weiter entlang der Burgmauern bis zum südlichen Burgtor.

Die Zufahrt in die Burg ist nur durch das südliche Burgtor möglich. Nach ca. 50 m gelangen Sie zu dem auf der rechten Seite gelegenen Besucherparkplatz sowie dem dahinterliegenden Eingang zur Servicestelle.

Am Dienstgebäude Leonhardstraße 10 - 12 stehen keine Besucherparkplätze zur Verfügung.

Der Posteinwurf kann sowohl am Dienstgebäude Leonhardstraße 10 - 12, als auch am Dienstgebäude In der Burg 13a erfolgen.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Ab Bahnhof Friedberg gelangen Sie mit den Buslinien 33 und 34 zur Haltestelle „Burg“. Von dort gehen Sie durch das südliche Burgtor in die Burganlage. Nach ca. 50 m gehen Sie nach rechts über den Besucherparkplatz zur Servicestelle.

Telefon
+49 6031 49 0Öffnet sich in einem neuen Fenster

Telefax
+49 6031 49 6316

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Anrufservice

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

E-Mail
poststelle@fa-fbg.hessen.de

Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.

Bankverbindung

Das Finanzamt Nidda ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Nidda, Bad Homburg vor der Höhe und Friedberg (Hessen).

Finanzamt Nidda
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE98 5005 0000 0001 0004 39

Finanzamt Nidda
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE58 5000 0000 0050 6015 01

Wichtiger Hinweis der Regionalkasse des Finanzamts Nidda:

Beendigung der Weiterleitung von Einzahlungen auf gelöschte Bankkonten

Mit Ablauf des 30. September 2022 werden eingehende Einzahlungen auf die gelöschten Bankverbindungen des Finanzamts Friedberg (Hessen) bei der Deutschen Bundesbank (IBAN DE21 5000 0000 0050 0015 43) und der Hessischen Landesbank (IBAN DE92 5005 0000 0001 0002 56) nicht mehr weitergeleitet, sondern an den Auftraggeber (Einzahler) zurückgegeben.

In Zusammenarbeit mit dem Festsetzungsfinanzamt Friedberg (Hessen) weisen wir darauf hin, dass Zahlungen auf die gelöschten Bankkonten ab diesem Zeitpunkt zurückgewiesen werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich die gültigen Bankverbindungen oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.

Die gültigen Bankverbindungen sind in der obenstehenden Box dargestellt.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Regionalkasse des Finanzamts Nidda

Allgemeinverfügung

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Friedberg (Hessen)

gez. Dr. Bernd-Uwe Rieger

ANRUFSERVICE

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin mit dem Finanzamt Friedberg online buchen. Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

Öffentliche Zustellung

Drehregler auf einem digitalen Steuerboard.

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Friedberg erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

Tabelle mit externer Eingabemaske

(Firmen-)Name Absteigend sortieren Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Atalay, Özgür 16 802 6059 1 12.05.2023 24.06.2023
Bak, Miroslaw 16 803 0336 1 12.05.2023 24.06.2023
Batas, Predrag 16 803 61888 17.05.2023 29.06.2023
Felkus, Damian Bernard 16 816 31532 24.05.2023 06.07.2023
Glowalla, Dariusz Slawomir 16 821 3394 9 17.05.2023 29.06.2023
György, Hunor 16 426 30588 26.05.2023 08.07.2023
Hanifi, Fariya 16 824 6275 9 17.05.2023 29.06.2023
Hanifi, Farshid 16 824 6275 9 17.05.2023 29.06.2023
Ivanov, Alihan 16 830 6114 7 18.04.2023 30.05.2023
Jagetic, Ana-Mihaela 16 831 0030 9 05.05.2023 17.06.2023
Major, Denes 16 844 32860 23.05.2023 05.07.2023

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