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Info-Board des Finanzamtes Frankfurt am Main III

Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen des Finanzamtes Frankfurt am Main III.

Lesedauer:10 Minuten

Öffentliche Bekanntmachungen

Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Grundvermögen) und der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft).

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Frankfurt am Main III
gez. Martin Baueregger

Öffentliche Zustellungen

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Frankfurt am Main III erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Baumgart, Peter Heinz Boris 45 039 0997 019 000 1 16.08.2023 28.09.2023
Lift Your Ideas GmbH 45 219 27968 17.08.2023 29.09.2023
Maxi Mobility Inc. 45 219 31158 17.08.2023 29.09.2023
HKTIB Handels- und Beratungs- GmbH 45 235 59667 21.08.2023 03.10.2023
GvS Goldberg GmbH 45 234 06375 21.08.2023 03.10.2023
HE-Automobile UG (haftungsbeschränkt) 45 235 25416 22.08.2023 04.10.2023
HAAL Hoch- und Tiefbau GmbH 45 235 00625 22.08.2023 04.10.2023
EL Work UG 45 232 1221 2 28.08.2023 10.10.2023
CCEC Interconnection Center GmbH 45 230 1567 5 28.08.2023 10.10.2023
CP Immobilien Investment Austria GmbH 45 230 8654 0 28.08.2023 10.10.2023
HiLanGen GmbH 45 235 5811 9 12.09.2023 25.10.2023
Milestone Korea Co.Ltd., 45 219 3119 1 12.09.2023 25.10.2023