Finanzämter in Frankfurt am Main - Behördenzentrum

Finanzamt Frankfurt am Main II

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Wichtiger Hinweis

Besuche nur nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Besuchstermine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Kontaktdaten

Finanzamt Frankfurt am Main II
Gutleutstraße 122
60327 Frankfurt am Main

Anfahrt mit dem PKW

Sie erreichen die Frankfurter Finanzämter mit PKW über Südseite Hauptbahnhof, Zufahrt zum Parkhaus „Hauptbahnhof-Süd“ (Ecke Stuttgarter/Mannheimer Straße). Bitte benutzen Sie die Parkebenen 1 und 2. Die Aufgänge/Aufzüge aus dem Parkhaus enden in den Innenhöfen der Finanzämter.
Auf der Rückseite der Finanzämter kann man über die Mannheimer Straße bequem unsere "Autobriefkästen" erreichen und hier die Post für das Finanzamt einwerfen. Die Mannheimer Straße erreicht man über die Hafenstraße oder über die Baseler Straße.

Anfahrt mit öffentlichen VerkehrsmittelnSie erreichen die Frankfurter Finanzämter mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Frankfurter Hauptbahnhof zu Fuß in ca. 5 Minuten (Ausgang Süd).

Telefon
+49 69 2545 0Öffnet sich in einem neuen Fenster

Telefax
+49 69 2545 2999

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Anrufservice

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

E-Mail
poststelle@fa-ff2.hessen.de

Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.

Bankverbindung Frankfurt

Das Finanzamt Frankfurt am Main IV ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Frankfurter Finanzämter.

Finanzamt Frankfurt am Main IV
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE88 5005 0000 0001 0002 31

Finanzamt Frankfurt IV
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE07 5000 0000 0050 0015 04

Allgemeinverfügung

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Frankfurt am Main II

gez. Matthias Gleichfeld (i.V.)

ANRUFSERVICE

Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin mit dem Finanzamt Frankfurt am Main II online buchen. Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.

Öffentliche Zustellung

Drehregler auf einem digitalen Steuerboard.

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Frankfurt am Main II erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
Gläser, Britta Elisabeth EStB 2020 vom 24.01.2023 05.05.2023 17.06.2023
Glock, Marcus Zinsbescheid zur Einkommensteuer 2019 vom 07.12.2022 05.05.2023 17.06.2023
Filipovic, Mak Zinsen ESt 2018 vom 12.12.2022 05.05.2023 17.06.2023
Coquet, Rudy und Kaoru EStB 2021 vom 25.01.2023 05.05.2023 17.06.2023
Cicek, Tugba UStB 3.Quartal 2022 vom 20.12.2022 05.05.2023 17.06.2023
Christ, Julian EStB 2021 vom 14.12.2022 05.05.2023 17.06.2023
Christa, Irina-Cornelia EStB 2021 vom 16.12.2022 05.05.2023 17.06.2023
Chen, Mingliang Bescheid über Zinsen zur Umsatzsteuer 2016 und 2018 vom 27.12.2022 05.05.2023 17.06.2023
Chen, Mingliang EStB, GewStMB u. UStB 2020 - VF-EStB u. VF-GewSt 31.12.2020 vom 06.01.2023 05.05.2023 17.06.2023
Carrier 1 GmbH & Co. KG. FEK 2022 vom 01.02.2023 05.05.2023 17.06.2023
Bosman, Bente Elise Christel EStB 2021 vom 28.10.2022 05.05.2023 17.06.2023
Blem, Natali Sabine EStB 2021 vom 15.09.2022 05.05.2023 17.06.2023

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