Regionalisierung der hessischen Finanzkassen
Regionalkassen_1.jpg

Die Finanzkassen wickeln den Zahlungsverkehr der Finanzämter ab. Mit der Regionalisierung wird Fachwissen gebündelt. Dies ermöglicht eine noch effektivere Bearbeitung, die auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.
Die Regionalisierung der Finanzkassen ist Teil der Strukturreform der Hessischen Steuerverwaltung. Die Strukturreform verfolgt das Ziel, die Steuerverwaltung zu stärken und Arbeit zu den Menschen und in die Heimat zu bringen. Die acht neuen Regionalkassenstandorte liegen allesamt außerhalb der Ballungsräume. Es profitieren die Finanzämter Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg, Gießen, Limburg-Weilburg, Fulda, Nidda, Dieburg und Michelstadt. Die Finanzkasse in Frankfurt bleibt wegen ihrer Zuständigkeit für den Finanzplatz als neunte (Regional-) Kasse bestehen.
Bewährt guter Service – neue Bankverbindungen
Am guten Service der Finanzkassen für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich dabei nichts. Die Regionalisierung hat insbesondere formale Auswirkungen:
- Alle Steuerbescheide und sonstigen Schreiben des Finanzamts enthalten die Bankverbindungen des Regionalkassenfinanzamts.
- Schreiben, die ausschließlich das Kassenverfahren betreffen, tragen als Absender das Regionalkassenfinanzamt.
- Überweisungen sind an das Regionalkassenfinanzamt zu leisten.
- Bei Erstattungen und Lastschrifteinzügen erscheint das Regionalkassenfinanzamt als Auftraggeber bzw. Zahlungsempfänger.
SEPA-Lastschriftmandate, die gegenüber dem bisher zuständigen Finanzamt erteilt wurden, gelten für das Regionalkassenfinanzamt fort. Eine Änderung oder erneute Erteilung der Lastschriftmandate ist somit nicht erforderlich.
Erster Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen zum persönlichen Steuerfall bleibt wie bisher jeweils das Heimatfinanzamt. Für Fragen zum Kassenverfahren steht überdies auch das zuständige Regionalkassenfinanzamt zur Verfügung.
Allgemeine steuerliche Fragen beantwortet Hessens offizielle Steuerhotline kostenlos unter 0800 522 533 5.
Wann welches Finanzamt seine Finanzkassenzuständigkeit an eine Regionalkasse überträgt, kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Finanzamt | Übergabezeitpunkt | neue Regionalkasse |
---|---|---|
Alsfeld-Lauterbach | 01.08.2019 | Finanzamt Schwalm-Eder |
Bad Homburg vor der Höhe | 01.08.2020 | Finanzamt Nidda |
Bensheim | 01.10.2020 | Finanzamt Michelstadt |
Darmstadt | 01.05.2020 | Finanzamt Dieburg |
Dillenburg | 01.10.2019 | Finanzamt Gießen |
Eschwege-Witzenhausen | 01.08.2019 | Finanzamt Hersfeld-Rotenburg |
Friedberg (Hessen) | 01.08.2020 | Finanzamt Nidda |
Gelnhausen | 01.05.2020 | Finanzamt Fulda |
Groß-Gerau | 01.10.2020 | Finanzamt Michelstadt |
Hanau | 01.05.2020 | Finanzamt Fulda |
Hofheim am Taunus | 01.10.2019 | Finanzamt Gießen |
Kassel I | 01.08.2019 | Finanzamt Hersfeld-Rotenburg |
Kassel II-Hofgeismar | 01.08.2019 | Finanzamt Hersfeld-Rotenburg |
Korbach-Frankenberg | 01.08.2019 | Finanzamt Schwalm-Eder |
Langen | 01.05.2020 | Finanzamt Dieburg |
Marburg-Biedenkopf | 01.08.2019 | Finanzamt Schwalm-Eder |
Offenbach am Main I | 01.05.2020 | Finanzamt Fulda |
Offenbach am Main II | 01.05.2020 | Finanzamt Fulda |
Rheingau-Taunus | 01.03.2019 | Finanzamt Limburg-Weilburg |
Wetzlar | 01.05.2019 | Finanzamt Gießen |
Wiesbaden I | 01.08.2019 | Finanzamt Limburg-Weilburg |
Wiesbaden II | 01.08.2019 | Finanzamt Limburg-Weilburg |