Tippende Hände auf Tastatur

Hinweise zum Umgang mit E-Mails an uns

Sie können über die zentrale E-Mail-Adresse (Poststelle) auf elektronischem Weg mit Ihrem Finanzamt in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender oder die Absenderin nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden.

Lesedauer:3 Minuten

Anmerkungen zur Datensicherheit

E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können sie ggf. lesen. Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit den Dienststellen der Finanzverwaltung nicht möglich.

Welche Angelegenheiten können Sie per E-Mail erledigen?

Sie können alle einfachen Schreiben und Anträge (z. B. Änderungsanträge zum Steuerbescheid, Anfragen nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsanträge) oder auch Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an Ihr Finanzamt senden.

Beachten Sie jedoch insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, dass das Zustellungsrisiko bei Ihnen liegt. Eine E-Mail ist nicht zulässig, wenn die eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgeschrieben ist (z. B. bei Steuererklärungen) oder wenn absolute Sicherheit über den Absender oder die Einsenderin bestehen muss (z. B. bei der Befreiung vom Steuergeheimnis).

Elektronische Steuererklärungen können nur über das Verfahren ELSTER angenommen werden.

Anlagen zur E-Mail

Anlagen zu E-Mails können nur entgegengenommen werden, wenn sie eines der folgenden Formate aufweisen:

  • .txt
  • .pdf
  • .jpg
  • .gif

Bitte beachten Sie, dass in der Finanzverwaltung Schwarzweiß-Drucker eingesetzt werden.

Wie werden E-Mails bearbeitet?

Die Finanzverwaltung ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail - außer durch den Wegfall von Postlaufzeiten - keine beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten.

Die Finanzverwaltung ist stets bemüht, Ihnen die erforderlichen Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten zu erteilen. Sie darf jedoch keine steuerliche Gestaltungsberatung leisten. Diese Aufgabe ist den beratenden Berufen (Steuerberaterinnen/Steuerberater, steuerbevollmächtigte Personen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte usw.) gesetzlich vorbehalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Gründen der Wahrung des Steuergeheimnisses eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen bzw. Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg durch Telefonanruf oder Briefpost erfolgen wird. E-Mails, die den/die Absender*in nicht eindeutig erkennen lassen, können daher nicht beantwortet werden.

Sogenannte "Einschreibe E-Mails" (Benachrichtigung per E-Mail mit der Aufforderung, an anderer Stelle eine hinterlegte elektronische Nachricht bzw. ein hinterlegtes Dokument zu lesen bzw. herunterzuladen) können nicht abgerufen werden.