Grundsteuerreform
Auf einen Blick
Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
Wichtiger Hinweis
Besuche nur nach Terminvereinbarung
Kontaktdaten
Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
Verwaltungsstelle Bad Hersfeld
Im Stift 7
36251 Bad Hersfeld
Anfahrt mit dem PKW
Mit dem Auto erreichen Sie Bad Hersfeld über die Autobahn A 4 (AS Bad Hersfeld):
- nach Autobahnabfahrt links bzw. rechts auf die B 27 Richtung Stadtmitte
- hinter der in Fahrtrichtung links gelegenen ARAL-Großtankstelle nach links auf die B 62 – Richtung Alsfeld – abbiegen
- rechts einordnen und B 62 in Richtung Stadtmitte/Kurviertel verlassen
- bei der ersten Ampelanlage ganz links einordnen und auf den Stadtring/Hainstraße abbiegen, der Beschilderung Stiftruine folgen
- immer geradeaus und in der Nachtigallenstraße nach ca. 400 m – direkt hinter der Fußgängerampel – rechts zum Finanzamt abbiegen
oder A 7 (AS Bad Hersfeld West):
- nach Autobahnabfahrt rechts auf die B 324 Richtung Bad Hersfeld abbiegen
- rechts einordnen und B 324 (Homberger Straße nach rechts über Wehneberger Straße in die L 3159 (Meisebacher Straße) in Richtung Stadtmitte/Kurviertel verlassen
- nach dem Kreisverkehr links in die Simon-Haune-Straße abbiegen und auf den Stadtring der Beschilderung Stiftruine folgen
- immer geradeaus und nach ca. 400 m – direkt vor der Fußgängerampel – links zum Finanzamt abbiegen
Anfahrt mit öffentlichen VerkehrsmittelnBad Hersfeld ist im 2-Stunden-Takt per ICE erreichbar. Vom Bahnhof weiter mit den Stadtbuslinien 2a, 2b, 4, 6 oder 7 zur Umsteigestelle Breitenstraße. Dort weiter mit den Linien 1 oder 7 zur Haltestelle Südtor. Von der Haltestelle Südtor aus erreichen Sie über den Abteiweg das im Stiftsbezirk gelegene Finanzamt - am Ende des Abteiwegs nach der Treppe nach links halten.
Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
Verwaltungsstelle Rotenburg
Dickenrücker Straße 12
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Anfahrt mit dem PKW
Mit dem Auto erreichen Sie Rotenburg a. d. Fulda über die Autobahnen A 4 (AS Bad Hersfeld):
- nach Autobahnabfahrt links bzw. rechts auf die B 27 Richtung Bebra
- in Bebra-Blankenheim auf die K 74 abbiegen und dieser bis Bebra-Breitenbach folgen
- in der Ortsmitte links einordnen und K 60 in Richtung Rotenburg halten
- immer geradeaus und nach ca. 2 km – 100 m hinter der Fußgängerampel – links zum Finanzamt abbiegen
oder A 7 (AS Melsungen):
- nach Autobahnabfahrt links bzw. rechts auf die B 253 Richtung Melsungen und in Melsungen – am Ende der Straße – rechts auf die B 83
- hinter den in Fahrtrichtung rechts gelegenen RMW nach links auf die L 3208 – Richtung Brücke der Städtepartnerschaft – abbiegen
- links einordnen und auf L 3336 in Richtung Mündershausen abbiegen
- am Stadtausgang auf die K 60 Richtung Bebra abbiegen, der Beschilderung Erstaufnahmeeinrichtung folgen
- immer geradeaus und nach ca. 200 m rechts zum Finanzamt abbiegen
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Von den nächstgelegenen ICE-Bahnhöfen Bad Hersfeld und Kassel ist Rotenburg a. d. F. mit regelmäßig verkehrenden Nahverkehrszügen erreichbar.
Vom Bahnhof zu Fuß (ca. 30 Min.) über Poststraße, Steinweg und die alte Fuldabrücke in die Breitenstraße (L 3336) Richtung Mündershausen, am Stadtausgang auf die Dickenrücker Straße (K 60) Richtung Bebra abbiegen, der Beschilderung Erstaufnahmeeinrichtung folgen, nach ca. 200 m rechts zum Finanzamt abbiegen.
Telefon
+49 6621 933 0Öffnet sich in einem neuen Fenster
Telefax
+49 6621 933 333
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Anrufservice
Über unseren Anrufservice können Sie einen freien Telefontermin online buchen (Buchungsmöglichkeiten siehe weiter unten auf der Internetseite oder über den Link). Ihr Finanzamt ruft Sie dann am gebuchten Tag im gewählten Zeitfenster unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück, um Ihr Anliegen zu klären.
E-Mail
poststelle@fa-hr.hessen.de
Sie können über diese E-Mail-Adresse mit uns in Kontakt treten. E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die Sie uns über E-Mail senden, unverschlüsselt übertragen werden.
Bankverbindung
Das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg ist als Regionalkassenfinanzamt zuständig für die Finanzämter Hersfeld-Rotenburg, Eschwege-Witzenhausen, Kassel I und Kassel II-Hofgeismar.
Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE89 5005 0000 0001 0001 16
Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
BIC: MARKDEF1500
IBAN: DE38 5000 0000 0050 0015 28
Allgemeinverfügung
„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022
Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.
Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:
Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.
Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.
Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“
Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
gez. Marcel Schuhej (i.V.)

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ANRUFSERVICE
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Öffentliche Zustellung

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn
- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
- bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
- sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Hersfeld-Rotenburg erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.
Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.
Öffentliche Zustellungen
(Firmen-)Name Absteigend sortieren | Aktenzeichen | Veröffentlicht am | Ablaufdatum | Datei |
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Baer, Christian | 0280300956 | 23.05.2023 | 05.07.2023 |